Entbudgetierung für Hausärzte beschlossen – Kritik von der KBV

Berlin. Der Bundesrat hat das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) beschlossen. Mit der Entbudgetierung für hausärztliche Leistungen stellt der Gesetzgeber Hausärzte finanziell besser und erhofft sich mehr Termine für neue Patienten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen bleiben skeptisch.

KBV

Mit dem GVSG entfällt künftig die Honorarobergrenze für Hausärzte. Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass alle Leistungen in der hausärztlichen Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) honoriert werden. Bislang waren für diese Leistungen Budgets vorgegeben. Hatte eine Praxis das Budget ausgeschöpft, wurden darüber hinausgehende Leistungen nicht mehr bezahlt. 

Das Bundesgesundheitsministerium (BGM) geht davon aus, dass die Reform die ambulante Versorgung grundlegend verbessern wird. „Einen Termin beim Hausarzt zu bekommen, wird endlich wieder deutlich einfacher – insbesondere für gesetzlich Versicherte“, zitiert das BGM  Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in einer Pressemitteilung. Darüber hinaus könnten „Hausärzte ihre Lotsenfunktion besser und mit weniger Bürokratie wahrnehmen. Das senkt die Kosten, überflüssige Facharzttermine fallen weg.“

Kassenärztliche Vereinigungen fordern weitergehende Schritte

Deutliche Kritik kommt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Sie bezeichnet die Entbudgetierung der Hausärzte lediglich als „ersten Schritt“ und bemängelt außerdem, dass die Reform nicht mit einer Erhöhung der Finanzmittel einhergehe. Das mache „die Aufgabe für die Selbstverwaltung fast unlösbar“ und es drohten „im schlimmsten Falle Honorarumverteilungen innerhalb der Ärzteschaft“, schreibt die KBV in einer Pressemeldung.

KV-Resolution: Regelversorgung wie die Notfallversorgung organisieren

Unterdessen fordern fünf Kassenärztliche Vereinigungen (Berlin, Thüringen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland) in einer Resolution eine weitgehende Neuregelung der Terminvergabe. Sie schlagen vor, die Regelversorgung von GKV-Versicherten ähnlich wie bei der Notfallversorgung zu steuern. Damit könne eine „nichtkommerzielle Terminvermittlungsplattform“ (TSS) nach dem Beispiel des Patientenservices 116117 betraut werden. Dort könnten Patienten vor einem Arztbesuch anrufen und Empfehlungen für die weitere Versorgung erhalten. 

GVSG- Kernpunkte: Endbudgetierung, Versorgungspauschale und Vorhaltepauschale 

  • Endbudgetierung: Nach einer Vorbereitungszeit sollen künftig alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung vergütet werden. Das gilt auch für Hausbesuche. Damit müssen Hausärzte nicht mehr ohne Gegenleistung arbeiten. Das ist aktuell noch der Fall, wenn das Budget für bestimmte Leistungen in einem Quartal ausgeschöpft ist – Leistungen aber dennoch erbracht werden. Die Hausärzte sind die zweite Gruppe von Medizinern, die aus der Budgetierung genommen wird. Für Kinder- und Jugendärzten gilt das bereits seit April 2023.
  • Versorgungspauschale: Für die Behandlung von Menschen mit leichten chronischen Erkrankungen können Hausärzte künftig eine Versorgungspauschale für vier Quartale abrechnen. Diese Regelung schafft Zeit für neue Patienten, weil die chronisch Erkrankten nicht mehr einmal pro Quartal einbestellt werden müssen, um die Behandlungskosten um die jeweilige Quartalspauschale zu entlasten.
  • Vorhaltepauschale: Diese besondere Honorierung sollen Hausärzte erhalten, die sich besonders engagieren, beispielsweise durch patientenfreundliche Praxisöffnungszeiten oder Haus- und Heimbesuche.
Autor:
Stand:
21.02.2025
Quelle:
  1. Bundesgesundheitsministerium (14. Februar 2025): Bundesrat beschließt Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz.
  2. Kassenärztliche Bundesvereinigung (22.01.2025): „Fast unlösbare Aufgabe für die Selbstverwaltung“.
  • Teilen
  • Teilen
  • Teilen
  • Drucken
  • Senden
Orphan Disease Finder
Orphan Disease Finder

Hier können Sie seltene Erkrankungen nach Symptomen suchen: