Bundestag beschließt feste Preise für pädiatrische Untersuchungen und Behandlungen

Die KBV informiert in einer aktuellen Pressemitteilung darüber, dass Kinder- und Jugendärzte ab dem 1. April fast alle Untersuchungen und Behandlungen in voller Höhe vergütet bekommen werden. Die Neuregelungen bedeuten einen ersten Schritt für den Ausstieg aus den Honorarbudgets, die seit 30 Jahren die Vergütung von ärztlichen Leistungen regeln.

Baby beim Arzt

Der lange Kampf für bessere Vergütungen für Kinder- und Jugendärzte hat endlich Früchte getragen. Der Bundestag hat beschlossen, dass fast alle pädiatrischen Leistungen für Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in voller Höhe vergütet werden. Auch ausgewählte Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie wurden entbudgetiert. Die KBV begrüßt diesen Schritt, sieht jedoch noch Verbesserungspotenzial für weitere Fachgruppen.

Kampf für bessere Vergütungen

Die KBV hatte lange für bessere Vergütungen für Kinder- und Jugendärzte gekämpft. Die Budgetierung dieser Leistungen wurde als leistungsfeindlich kritisiert. Durch den Beschluss des Bundestags werden nun fast alle pädiatrischen Leistungen des EBM-Kapitels 4 für Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in voller Höhe vergütet. Bisher waren lediglich allgemeine kinderärztliche Leistungen zu festen Preisen vergütet worden.

Entbudgetierung der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Für die Kinder- und Jugendpsychiater wurde eine klassische Entbudgetierung beschlossen. Ab 1. April werden kinder- und jugendpsychiatrische Grundversorgung, Gespräche, Beratungen, Abklärungen, Anleitung von Bezugs- oder Kontaktpersonen, Betreuung sowie kontinuierliche Mitbetreuung in häuslicher Umgebung oder in beschützenden Einrichtungen oder Heimen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) zu festen Preisen vergütet.

Verbesserungspotenzial für weitere Fachgruppen

Obwohl die KBV den Beschluss als Erfolg wertet, gibt es noch Nachholbedarf für weitere Fachgruppen. Die Leistungen der Hausärzte und aller anderen Fachgruppen müssten folgen, um eine bessere medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner fordert daher eine Lösung analog zur Kinder- und Jugendpsychiatrie: „Die Leistungen müssen raus aus der gedeckelten MGV und extrabudgetär honoriert werden.“

Vergütungsregelungen

Mit der Gesetzesänderung werden kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Behandlungen ab April „mit den Preisen der Euro-Gebührenordnung“ vergütet. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen legen dazu fest, welcher Anteil der MGV auf die pädiatrischen Leistungen entfällt. Reicht dieses Geld für eine vollständige Vergütung nicht aus, werden Ausgleichzahlungen der Krankenkassen fällig. Wird die MGV nicht ausgeschöpft, vereinbaren die Vertragsparteien Zuschläge zur Förderung der Kinder- und Jugendmedizin.

Aussicht

Die beschlossenen Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt für die Verbesserung der Vergütungen für Kinder- und Jugendärzte sowie -psychiater. Die KBV sieht jedoch noch Nachholbedarf bei anderen Fachgruppen und fordert eine ähnliche Lösung wie für die Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Es bleibt abzuwarten, ob und wann weitere Maßnahmen beschlossen werden, um auch andere medizinische Fachrichtungen von den Budgetierungszwängen zu befreien und somit eine bessere medizinische Versorgung sicherzustellen.

Quelle:

KBV: Pressemitteilung,16.03.2023

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