Neue Regelungen zur Vergütung von Kinder- und Jugendärzten

Seit dem 1. April erhalten Kinder- und Jugendärzte in Deutschland alle Untersuchungen und Behandlungen in voller Höhe vergütet, einschließlich ihrer über 18-jährigen Patienten. Die Details zu den Zahlungen wurden nun festgelegt.

Vergütung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) konnte in Verhandlungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erreichen, dass Kinder- und Jugendärzte für nahezu alle Untersuchungen und Behandlungen, auch für Patienten über 18 Jahre, in voller Höhe vergütet werden. Dies ist Teil der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen im Rahmen des Gesetzes für eine Stiftung Unabhängige Patientenberatung (UPD-Gesetz). Mit diesen neuen Regelungen zur Vergütung sowie zur Entbudgetierung ausgewählter Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie wird laut KBV angestrebt, die Versorgung junger Patienten zu verbessern und den Ärzten angemessene Honorare zu ermöglichen.

Details für Ausgleichszahlungen festgelegt

Die Umsetzung des Gesetzes erfolgte Mitte Mai. Seitdem werden kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Behandlungen aus Kapitel 4 EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) mit den Preisen der Euro-Gebührenordnung vergütet.

Für die Vergütung der Leistungen der Kinder- und Jugendärzte wurde statt einer klassischen Entbudgetierung ein verwaltungsaufwendigeres Verfahren festgelegt. Wenn die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) nicht ausreicht, müssen die Krankenkassen Nachzahlungen leisten. Die Details hierfür haben KBV und GKV-Spitzenverband kürzlich beschlossen. Demnach werden auch die Leistungen für Patienten über 18 Jahre aus Kapitel 4 EBM berücksichtigt und mit festen Preisen vergütet, jedoch nicht die Versichertenpauschale für diese Altersgruppe.

Entbudgetierung in Kinder- und Jugendpsychiatrie

Zusätzlich wurden bestimmte Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie aus dem Budget herausgenommen, die von den Krankenkassen separat vergütet werden. Dies betrifft den EBM-Abschnitt 14.2 sowie die Gebührenordnungspositionen 14220, 14222, 14240, 14313 und 14314.

Auch die Details für die entsprechende Bereinigung der MGV haben KBV und GKV-Spitzenverband nun geklärt.

KBV: Nur ein erster Schritt der Entbudgetierung

Die Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die Honorare der Ärzte und die Ausgaben der Krankenkassen sollen bis Ende Dezember 2025 vom Bewertungsausschuss analysiert und dem Bundesministerium für Gesundheit berichtet werden.

Die KBV erklärt, dass dies nur ein erster Schritt bei der Entbudgetierung sein könne und dass im nächsten Schritt auch die Hausärzte und andere Fachgruppen folgen müssten. Das bedeutet, dass die Vergütung für weitere medizinische Leistungen, insbesondere für Erwachsene, ebenfalls überprüft und angepasst werden soll.

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