Pädiater begrüßen neue ePA-Regelung: Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche

Das Bundeskabinett hat einen neuen Gesetzentwurf verabschiedet, der vorsieht, dass Ärzte in bestimmten Fällen auf die automatische Befüllung der elektronischen Patientenakte verzichten können. Das soll Minderjährige besser schützen.

elektronische Patientenakte Verteilung

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege verabschiedet. Dieser beinhaltet auch eine für Kinder- und Jugendärzte relevante Neuerung und betrifft die Vorgaben zur Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA). Diese sollen angepasst werden, um künftig Minderjährige besser zu schützen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) hatte sich seit Langem für diese Änderungen eingesetzt und zeigt sich nun zufrieden.

Neue Schutzklauseln für Minderjährige

Bei Kindern und Jugendlichen können sensible Informationen in der Krankenakte enthalten sein, die nicht ohne Weiteres in eine dauerhaft verfügbare Akte übertragen werden sollten.

Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass die Pflicht zur Befüllung der ePA in bestimmten Situationen entfällt. Das gilt, wenn erhebliche therapeutische Gründe dagegensprechen, schutzwürdige Rechte Dritter berührt werden oder gewichtige Hinweise auf eine Gefährdung des Kindeswohls bestehen.

Die Ausnahmen greifen bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres. Ärzte und andere Leistungserbringer sind verpflichtet, den Verzicht nachvollziehbar in ihrer Behandlungsdokumentation zu begründen.

Bedenken wurden gehört

Der BVKJ hatte sich dafür eingesetzt, dass nicht alle Gesundheitsdaten pauschal in die elektronische Patientenakte übertragen werden müssen. Für den BVKJ-Präsidenten Dr. Michael Hubmann ist die Änderung ein wichtiger Erfolg: „Es gibt zahlreiche Fallkonstellationen, in denen dies erhebliche Risiken für das Wohl unserer jungen Patientinnen und Patienten mit sich bringen könnte. Wir haben diese Problemfelder wiederholt benannt und Lösungsvorschläge gemacht. Umso mehr freuen wir uns, dass unsere Bedenken gehört und in dem neuen Gesetz berücksichtigt wurden.“

Mehr Handlungsspielraum für Ärzte

Hubmann betont, dass die neue Regelung nicht nur den Schutz von Kindern und Jugendlichen stärkt, sondern auch die ärztliche Handlungsfreiheit sichert. „Sie schafft endlich die notwendige rechtliche Grundlage, mit der wir Ärztinnen und Ärzte in besonders sensiblen Fällen verantwortungsvoll mit der ePA umgehen können. Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ist das ein echter Durchbruch – ebenso wie für die ärztliche Handlungsfreiheit im Sinne einer guten und sicheren Versorgung“, sagt Hubmann.

Balance zwischen Digitalisierung und Datenschutz

Die neue Regelung ermöglicht es, die digitale Gesundheitsinfrastruktur zu nutzen, ohne dass dabei das Kindeswohl oder das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Familien gefährdet wird. Zwei Ziele – die konsequente Digitalisierung des Gesundheitswesens einerseits und der Schutz besonders sensibler Patientengruppen andererseits – können mit der Änderung miteinander vereint werden.

Autor:
Stand:
24.08.2025
Quelle:

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ): Pressemitteilung, 08.08.2025

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