Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) übt in einer aktuellen Pressemitteilung scharfe Kritik am Krankenhausreformanpassungsgesetz. Nach Einschätzung der Fachgesellschaft werden zentrale Anforderungen der Kindermedizin im Gesetzesentwurf unzureichend berücksichtigt. Die DGKJ warnt vor erheblichen Risiken für die Versorgungsqualität bei chronisch und schwer kranken Kindern und Jugendlichen.
Bedeutung der Reform für die pädiatrische Versorgung
Das Krankenhausreformanpassungsgesetz soll die stationäre Versorgung in Deutschland strukturell neu ordnen. Obwohl die Reform politisch als reine Organisationsmaßnahme dargestellt wird, bringt sie tiefgreifende medizinische Konsequenzen mit sich. Bereits mit den ersten Entwürfen wurde Kritik laut, weil die Reform die Besonderheiten der pädiatrischen Versorgung nur teilweise abbildet. Die DGKJ weist darauf hin, dass die Kindermedizin eigene diagnostische, therapeutische und pflegerische Anforderungen hat, die zwingend berücksichtigt werden müssen.
Im Zentrum der Kritik steht die geplante Streichung der Leistungsgruppe 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“. Nach Einschätzung der DGKJ bildet diese Leistungsgruppe die Grundlage für die Finanzierung und Sicherstellung hochspezialisierter pädiatrischer Leistungen. Ohne diese Struktur könnten Kliniken die notwendigen personellen und technischen Ressourcen nicht mehr adäquat vorhalten.
Fehlende Abbildung spezialisierter Versorgung
Kinder und Jugendliche benötigen im Krankheitsfall Versorgungskonzepte, die auf ihre physiologischen Besonderheiten abgestimmt sind. Chronische Erkrankungen verlaufen anders als bei Erwachsenen, seltene Erkrankungen sind häufiger und erfordern spezialisierte Expertise. Die DGKJ kritisiert, dass die Reform diese Anforderungen weitgehend ignoriert und dadurch die Versorgung komplexer Fälle gefährdet.
Die Streichung der spezialisierten Leistungsgruppe könnte dazu führen, dass Kliniken weniger Anreize haben, hochkomplexe pädiatrische Behandlungen vorzuhalten. Dies könnte eine problematische Verlagerung hin zur Erwachsenenmedizin auslösen. Eine solche Verlagerung wäre aus Sicht der Fachgesellschaft medizinisch nicht vertretbar, da die strukturellen, diagnostischen und therapeutischen Rahmenbedingungen in der Erwachsenenmedizin nicht auf die Versorgung junger Patienten ausgelegt sind.
Gefahr der Fehlversorgung in Erwachsenenabteilungen
Die DGKJ betont, dass eine Behandlung schwer kranker Kinder und Jugendlicher in Erwachsenenabteilungen keine Option sein kann. Unterschiedliche Krankheitsverläufe, andere Arzneimitteldosierungen und spezifische pflegerische Anforderungen machen eine eigenständige pädiatrische Versorgungsstruktur notwendig. Der Gesetzentwurf vernachlässigt diese Anforderungen nach Einschätzung der DGKJ in unzulässiger Weise.
DGKJ-Präsidentin Prof. Dr. Ursula Felderhoff Müser weist darauf hin, dass die Gesundheit von Kindern dieselbe Komplexität und denselben Stellenwert besitzt wie die Gesundheit Erwachsener. Der aktuelle Entwurf bilde dies jedoch nicht ab. Fehlende Strukturen könnten zu Qualitätsverlusten, erhöhter Komplikationsrate und langfristigen Nachteilen bei chronischen Erkrankungen führen. Besonders betroffen wären Kinder mit komplexen Krankheitsbildern, die auf eine kontinuierliche, multiprofessionelle Betreuung angewiesen sind.
Politischer Gegenentwurf als positives Signal
Trotz der geäußerten Kritik sieht die DGKJ positive Impulse im Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kindergesundheit stärken“. Der Antrag greift wesentliche Kritikpunkte der DGKJ auf und schlägt konkrete Maßnahmen zur Stärkung der pädiatrischen Versorgung vor. Dazu gehören die Wiedereinführung einer spezialisierten Leistungsgruppe für die Kinder- und Jugendmedizin sowie die bessere Finanzierung von Vorhaltekosten und Strukturen.
Die DGKJ wertet diesen Antrag als Signal, dass die Belange der Kindermedizin im politischen Prozess weiterhin Beachtung finden. Dies eröffnet die Möglichkeit, die Defizite des Gesetzentwurfs im weiteren parlamentarischen Verfahren zu beheben.
Strukturelle Anpassungen der Reform für die Pädiatrie nötig
Mit der bereits erfolgten Ersten Lesung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes rückt die Diskussion um die Zukunft der pädiatrischen Versorgung weiter in den Fokus. Die DGKJ warnt in ihrer Pressemitteilung eindringlich vor den Folgen der Streichung der spezialisierten Leistungsgruppe und sieht die Versorgung schwer und chronisch kranker junger Menschen gefährdet. Ohne strukturelle Anpassungen drohen Qualitätsverluste und Fehlallokationen, die sich unmittelbar auf die Patientensicherheit auswirken könnten.









