FeNO-Messung bei Dupilumab-Therapie: Abrechnung künftig nur noch zur Indikationsstellung

Die KBV hat klargestellt: Eine FeNO-Messung zur Verlaufskontrolle bei Dupilumab ist künftig nicht mehr abrechnungsfähig. Was Praxen jetzt beachten müssen.

Not authorised

Liebe Leserin, lieber Leser,

der Inhalt dieses Artikels ist nur für medizinische Fachkreise zugelassen. Wenn Sie zu diesen Fachkreisen gehören, melden Sie sich bitte auf unserer Seite an. Sie werden dann automatisch auf die gewünschte Seite weitergeleitet.

Registrierung Anmeldung Vorteile
  • Teilen
  • Teilen
  • Teilen
  • Drucken
  • Senden