FeNO-Messung bei Dupilumab-Therapie: Abrechnung künftig nur noch zur Indikationsstellung
Die KBV hat klargestellt: Eine FeNO-Messung zur Verlaufskontrolle bei Dupilumab ist künftig nicht mehr abrechnungsfähig. Was Praxen jetzt beachten müssen.
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Quelle:
KBV - FeNO-Messung nur zur Indikationsstellung einer Dupilumab-Therapie, abgerufen am 29.08.25








