Mit dem Entwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes will die Bundesregierung Stellschrauben der Arzneimittelversorgung neu justieren. Doch aus Sicht der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. bleiben entscheidende Fragen etwa zur wirtschaftlichen Stabilität der Betriebe, zur heilberuflichen Verantwortung in der Apotheke und zur Durchsetzung der Preisbindung offen. In ihrer aktuellen Stellungnahme fordert die Standesvertretung deshalb verschiedene Nachbesserungen.
Preisbindung, Lieferengpässe, Retaxationen, Hilfstaxe
Ein brisantes Thema dabei ist die Durchsetzung der Arzneimittelpreisbindung. Die ABDA fordert, Verstöße künftig als Ordnungswidrigkeit auszugestalten und staatlich zu sanktionieren. Die bisherige Konstruktion über eine Paritätische Stelle sei haftungsrechtlich problematisch und praktisch wirkungslos. Vertragsstrafen sollten in Bußgelder überführt und vom Staat verhängt werden.
Die geplante Ausweitung der Austauschmöglichkeiten bei Lieferengpässen begrüßt die ABDA, verlangt jedoch eine weitergehende Öffnung auch für die vier preisgünstigsten Präparate. Beim Thema Retaxationen fordert sie eine Beweislastumkehr: Kassen müssten konkret nachweisen, dass ein Fehler die Arzneimitteltherapiesicherheit gefährdet habe. Bei der Hilfstaxe warnt die ABDA vor einer verpflichtenden anteiligen Erstattung von Fertigarzneimitteln in Rezepturen. Dies könne Apotheken wirtschaftlich vor allem bei hochpreisigen Ausgangsstoffen überfordern.
Fixhonorar: 9,50 Euro als Mindestmaß
Im Zentrum der Kritik steht aber nach wie vor die wirtschaftliche Lage der Apotheken. Die ABDA verlangt eine sofortige Anhebung des Fixhonorars pro Rx-Packung auf mindestens 9,50 Euro. Seit der letzten Anpassung 2013 sei das Fixum real deutlich entwertet worden, während die Betriebskosten um rund 65 % gestiegen seien. Zwar sieht der Gesetzentwurf eine Verhandlungslösung zur künftigen Honoraranpassung vor, doch aus Sicht der Standesvertretung bleibt diese zu unverbindlich. Eine bloße Empfehlung an das Bundesgesundheitsministerium reiche nicht aus. Zudem dürfe die Anpassung nicht durch das Prinzip der Beitragssatzstabilität begrenzt werden, ohne die jahrelange Unterfinanzierung auszugleichen.
Auch die Einbeziehung des variablen Drei-Prozent-Zuschlags in die Verhandlungen lehnt die ABDA ab. Dieser decke warenbezogene Kosten und reguliere sich anders als das Fixum proportional zum Warenwert.
Keine Apotheke ohne Apotheker
Es bleibt auch beim deutlichen Widerstand gegen die geplante Möglichkeit, Apotheken zeitweise ohne anwesenden Apotheker zu betreiben. Die ABDA fordert die ersatzlose Streichung dieser Regelung. Die Leitung durch PTA stelle die heilberufliche Verantwortung infrage und berühre mittelbar das Fremdbesitzverbot. Gerade komplexe pharmazeutische Leistungen erforderten die unmittelbare Präsenz eines approbierten Apothekers.
Zweigapotheken: Gefahr für die Fläche?
Auch die vorgesehene Ausweitung von Zweigapotheken stößt weiterhin auf Ablehnung. Die ABDA sieht darin eine Aufweichung des Mehrbesitzverbots und befürchtet ökonomische Fehlanreize. Ein reduziertes Leistungsspektrum in Zweigapotheken könne insbesondere ländliche Regionen schwächen, statt sie zu stärken. Die wohnortnahe Versorgung drohe weiter auszudünnen.
Pharmazeutische Dienstleistungen: Mehr Eigenständigkeit gefordert
Bei den pharmazeutischen Dienstleistungen plädiert die ABDA für mehr Handlungsspielraum. Medikationsmanagement bei komplexer oder neu begonnener Dauermedikation solle ohne ärztliche Verordnung möglich sein. Internationale Modelle wie der New Medicine Service in England zeigten, dass eine niedrigschwellige Einbindung der Apotheke Therapieabbrüche reduzieren und Folgekosten senken könne. Zudem fordert die ABDA eine gesetzlich abgesicherte Finanzierung der pharmazeutischen Dienstleistungen, gerade auch vor dem Hintergrund geplanter Mittelumschichtungen zugunsten des Notdienstfonds.
Impfstoffe, ePA, Abrechnung
Für die Durchführung weiterer Schutzimpfungen in Apotheken verlangt die ABDA eine gesonderte Honorierung der Impfstoffbeschaffung. Dazu stellt sie sich einen Zuschlag von drei Euro plus 3 % auf den Einkaufspreis vor. Bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fordert sie eine strukturierte Speicherung von Abgabedaten in der elektronischen Medikationsliste. Zudem spricht sich der Berufsstand für kürzere Abrechnungszyklen bis hin zur täglichen Abrechnung von E-Rezepten aus, um Liquiditätsengpässe zu reduzieren.
Fazit
Die ABDA erkennt im ApoVWG den politischen Willen zur Stärkung der Apotheken. Ohne verbindliche Honoraranpassung, klare berufsrechtliche Leitplanken und staatlich durchsetzbare Preisregeln bleibe das Gesetz jedoch hinter den Erfordernissen einer wirtschaftlich stabilen, flächendeckenden Arzneimittelversorgung zurück.









