Ärztetag fordert Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte

Die elektronische Patientenakte soll die Versorgung verbessern und die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranbringen. Damit sie im Alltag von Ärzten und Patienten tatsächlich funktioniert, fordert der 129. Deutsche Ärztetag Nachbesserungen.

elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) kann einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung leisten. Das setzt allerdings voraus, dass sie sicher und praxistauglich umgesetzt wird - wie der 129. Deutsche Ärztetag in seinen aktuellen Beschlüssen zur digitalen Gesundheitsversorgung betont.

Nachbesserungen bei der Sicherheit

Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung auf, die ePA zügig weiterzuentwickeln. Ein zentrales Anliegen ist dabei ein hohes Sicherheitsniveau, das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestätigt werden müsse. Die gematik müsse zudem wirksame Schutzmechanismen gegen potenzielle Angriffsszenarien etablieren und technische sowie praktische Probleme aus den Modellregionen vor dem bundesweiten Roll-out beheben.

Umgang mit kritischen Befunden

Auch der Schutz sensibler Daten stand im Fokus. So sollen Abrechnungsdaten zunächst nur den Versicherten selbst angezeigt werden, damit sie die Freigabe individuell steuern können. Kritische medizinische Befunde sollen Patienten erst nach ärztlicher Einordnung zur Verfügung gestellt werden. Das gilt vor allem dann, wenn entsprechende therapeutische Erwägungen vorliegen.

Kinderschutz bei der ePA

Bereits kurz vor dem Rollout der ePA für Kinder und Jugendliche hatten sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf eine praxisnahe Richtlinie verständigt, die den Schutz des Kindeswohls in den Mittelpunkt stellt. Ärzte und Psychotherapeuten sind nicht verpflichtet, die ePA bei unter 15-Jährigen zu befüllen, wenn therapeutische Gründe oder Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.

Außerdem wurde festgelegt, dass während der Einführungsphase bis Ende 2025 keine Sanktionen erfolgen, wenn die ePA aus fachlich nachvollziehbaren Gründen nicht genutzt wird. Das gilt jedoch nicht, wenn grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegt. Für die Kinder- und Jugendärzte ist das ein wichtiges Signal für eine verantwortungsvolle und rechtssichere Digitalisierung in der Kindermedizin. Auch der Ärztetag betonte noch einmal, dass bei Kindern und Jugendlichen aus medizinischen oder kinderschutzrechtlichen Gründen auf eine Befüllung der ePA verzichtet werden kann.

Nutzbarkeit steigern

Die Ärzte forderten weiterhin die zügige Einführung des elektronischen Betäubungsmittelrezepts sowie eine Volltextsuche in der ePA einzuführen, um die Nutzbarkeit im Praxisalltag zu verbessern.

Autor:
Stand:
09.06.2025
Quelle:
  1. Bundesärztekammer (BÄK): Pressemitteilung, 30.05.2025
  2. Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ): Pressemitteilung, 17.04.2025
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