Berlin. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HAEV) übt deutliche Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Der Entwurf sei in seiner aktuellen Fassung nicht geeignet, die angestrebte Beschleunigung mit der notwendigen Qualitätssicherung zu verbinden. Insbesondere bemängelt der Verband, dass zentrale Anforderungen an die fachliche Gleichwertigkeit und an die Sprachkompetenz nicht ausreichend konkret geregelt würden.
In seiner Stellungnahme begrüßt der Verband die beschleunigte Anerkennung ausländischer Heilberufe ausdrücklich. Man sehe die besondere Bedeutung der Reform für die ambulante Versorgung. Gerade im hausärztlichen Bereich bestehe in vielen Regionen ein Arztmangel. Dieser Versorgungsdruck dürfe aber nicht dazu führen, dass Abstriche bei der Qualifikation gemacht werden. Eine beschleunigte Anerkennung ohne ausreichende Prüfung könne langfristig zu Problemen in der Versorgung führen. Der Verband fordert deshalb, die geplante Reform eng an die Anforderungen des Praxisalltags zu koppeln.
Zu viel Spielraum für Bewertung der fachlichen Qualifikation ausländischer Ärzte
Nach Auffassung des Verbandes bleibt offen, nach welchen Maßstäben die fachliche Qualifikation ausländischer Ärzte bewertet werden soll. Die vorgesehenen Regelungen ließen zu viel Spielraum für unterschiedliche Auslegungen durch die zuständigen Behörden. Dies könne zu uneinheitlichen Entscheidungen in den Bundesländern führen und damit neue Unsicherheiten schaffen. Zudem kritisieren die Hausärzte, dass der Gesetzentwurf keine verbindlichen Mindeststandards für die Anerkennung festschreibt.
Als zentrale Forderung formuliert der Hausärzteverband daher bundesweit einheitliche und verbindliche Qualitätskriterien. Es müsse klar definiert sein, welche fachlichen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten Voraussetzung für eine Anerkennung sind. Nur so könne gewährleistet werden, dass die medizinische Versorgung auf dem bisherigen Niveau fortgeführt werde.
Der Verband verlangt darüber hinaus, dass die Gleichwertigkeitsprüfung nicht auf formale Ausbildungsnachweise beschränkt bleibt. Vielmehr müsse auch der tatsächliche Ausbildungsinhalt berücksichtigt werden. Nach Ansicht der Hausärzte sei es notwendig, die medizinischen Curricula aus dem Ausland systematisch mit den deutschen Ausbildungsstandards zu vergleichen. Der Gesetzentwurf enthalte hierzu keine ausreichenden Vorgaben.
Kritik an Regelungen zu Sprachkenntnissen: Sprachniveau definieren und prüfen
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die vorgesehenen Regelungen zur Sprachkompetenz. Der Hausärzteverband weist darauf hin, dass im Gesetzentwurf nicht eindeutig festgelegt werde, welches Sprachniveau für eine Tätigkeit in der Patientenversorgung erforderlich ist. Aus Sicht des Verbandes reicht es nicht aus, allgemeine Deutschkenntnisse zu fordern. Vielmehr müssten auch medizinische Fachsprache und kommunikative Fähigkeiten im Arzt-Patienten-Gespräch überprüft werden.
Nach Angaben des Verbandes besteht die Gefahr, dass bei zu großzügigen Regelungen Ärzte tätig werden, die den sprachlichen Anforderungen des Praxisalltags nicht gewachsen sind. Dies könne zu Missverständnissen bei der Diagnostik und Therapie führen und damit die Patientensicherheit beeinträchtigen. Die Stellungnahme fordert daher verbindliche und bundesweit einheitliche Sprachprüfungen, die vor der Anerkennung abgeschlossen sein müssen.
Bundesärztekammer: Brauchen Vorgaben für Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse
Auch die Bundesärztekammer äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf. Nach Angaben der Kammer wird das Ziel einer Beschleunigung der Anerkennungsverfahren grundsätzlich unterstützt. Schon Ende 2025 hatte die Bundesärztekammer verbindliche Prüfungsvorgaben für die fachliche Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse gefordert. Es müsse darüber hinaus sichergestellt sein, dass Ärzte nicht nur über allgemeine Deutschkenntnisse verfügen, sondern auch die medizinische Fachsprache sicher beherrschen. Zudem weist die Kammer darauf hin, dass die Anerkennungsstellen organisatorisch in der Lage sein müssen, die zusätzlichen Aufgaben zu bewältigen.










