Kabinett beschließt schnellere Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Das neue Gesetz soll die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erleichtern. Künftig sollen direkte Kenntnisprüfungen, elektronische Verfahren und partielle Berufserlaubnisse die Integration erleichtern, ohne die Patientensicherheit zu gefährden.

Berufsqualifikation

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen deutlich vereinfachen und beschleunigen soll. Ziel ist es, Fachkräfte aus dem Ausland schneller in das deutsche Gesundheitswesen zu integrieren. Einbußen bei der Patientensicherheit und der Versorgungsqualität soll es nicht geben.

Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung

Der Entwurf betrifft vier wichtige Gesundheitsberufe: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie Hebammen. Ihre Anerkennungsverfahren sollen künftig stärker vereinheitlicht, digitalisiert und von bürokratischen Hürden befreit werden. Ergänzende Regelungen in den jeweiligen Berufsverordnungen sollen in einem separaten Verordnungsverfahren folgen.

„Um die gesundheitliche Versorgung auch in Zukunft zu sichern, brauchen wir neben attraktiven Ausbildungsbedingungen in Deutschland auch qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland“, sagt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. „Mit dem Gesetzentwurf und dem anschließenden Verordnungsgebungsverfahren sorgen wir für eine einheitliche und digitalere Anerkennung und deutlich weniger Bürokratie. Die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse ist ein wichtiger und notwendiger Schritt in Reaktion auf den wachsenden Fachkräftemangel.“

Direkt zur Kenntnisprüfung

Kernpunkt der Reform ist die direkte Kenntnisprüfung. Sie wird künftig zum Regelfall bei der Anerkennung ärztlicher, zahnärztlicher und pharmazeutischer Berufsqualifikationen aus Drittstaaten. Die bislang übliche dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung bleibt nur noch als Wahloption bestehen. Das soll sowohl Antragstellende als auch Behörden entlasten und die Verfahren beschleunigen.

Für Hebammen wird ein Wahlrecht eingeführt. Sie können auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung verzichten und direkt eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang absolvieren. Nach Berechnungen des Ministeriums ergibt sich daraus ein jährliches Einsparpotenzial von rund 16 Millionen Euro für Bürger und Verwaltung.

Mehr Digitalisierung, mehr Rechtssicherheit

Das Gesetz erlaubt künftig auch elektronische Verfahren, etwa beim Datenaustausch zwischen Behörden oder bei formalen Antragsschritten, die bisher eine Schriftform erforderten. Zudem werden Regelungen eingeführt, die den Informationsaustausch zwischen den Ländern rechtssicher gestalten, etwa bei der Klärung, ob ein Approbationsverfahren bereits läuft.

Neu ist auch, dass die Berufsausübungserlaubnis für Ärzte und Zahnärzte in Ausnahmefällen unbefristet erteilt werden kann. Damit soll in besonderen Fällen, etwa bei einer Erkrankung, die einer Approbation entgegensteht, Rechtssicherheit geschaffen werden.

Umsetzung europäischer Vorgaben

Der Entwurf schafft außerdem die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung von Artikel 4f der EU-Berufsqualifikationsrichtlinie (2005/36/EG). Damit wird künftig eine partielle Berufserlaubnis möglich, wenn im Ausland erworbene Qualifikationen den deutschen Anforderungen nur teilweise entsprechen. Darüber hinaus sind weitere Erleichterungen im Anästhesietechnischen- und Operationstechnischen-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G) und im Hebammengesetz vorgesehen.

Hintergrund

Mit der Reform reagiert die Bundesregierung auf den zunehmenden Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen. Laut Bundesgesundheitsministerium sind schnellere Anerkennungsverfahren ein zentraler Baustein, um die medizinische Versorgung in Deutschland langfristig zu sichern.

Autor:
Stand:
13.10.2025
Quelle:

Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Pressemitteilung, 01.10.2025.

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