Zum Pharmadialog: AOK fordert Reform der Arzneimittelversorgung

Die Ausgaben für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung erreichen neue Rekordwerte. Der AOK-Bundesverband formuliert in einem Positionspapier Vorschläge für eine Neuordnung der Preisbildung, der Nutzenbewertung und der Verordnungssteuerung.

AOK Geschäftsstelle

Anlässlich des Treffens der Arbeitsgruppe zum Pharmadialog der Bundesregierung hat der AOK-Bundesverband ein Positionspapier zur Arzneimittelversorgung vorgelegt. Unter dem Titel „Eckpunkte für mehr Wirtschaftlichkeit, Qualität und Sicherheit“ formuliert die Gesundheitskasse konkrete Reformvorschläge zur Preisbildung neuer Arzneimittel, zur Regulierung von Impfstoffpreisen sowie zur Sicherung von Versorgungsqualität und Liefersicherheit. Hintergrund sind deutlich steigende Ausgaben und eine angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

„Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde das Ziel definiert, den Zugang zu innovativen Therapien und Arzneimitteln bei einer gleichzeitig tragbaren Finanzierung sicherzustellen. Davon sind wir aktuell weit entfernt“, sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Angesichts der finanziellen Belastung der GKV seien umfassende und zügige Reformen im Arzneimittelmarkt notwendig.

Patentgeschützte Arzneimittel als Hauptkostentreiber

Die Arzneimittelausgaben der GKV beliefen sich im Jahr 2024 auf 59,3 Milliarden Euro und stiegen damit um mehr als 9 % gegenüber dem Vorjahr. Als zentralen Kostentreiber benennt die AOK patentgeschützte Arzneimittel, die bei Markteintritt unmittelbar erstattungsfähig sind. Hersteller können in den ersten sechs Monaten nach Zulassung den Preis frei festsetzen.

Nach Auffassung des AOK-Bundesverbandes hat diese Regelung zu hohen Markteinstiegspreisen geführt. Um die Finanzierbarkeit des Systems zu sichern, fordert die AOK einen Interimspreis ab Marktzugang, der sich an der zweckmäßigen Vergleichstherapie orientiert und als vorläufige Rechengröße gilt. Es sollen ergänzend Verhandlungskorridore für die spätere Festlegung des endgültigen Erstattungsbetrags eingeführt werden.

Zudem spricht sich die AOK für die Rücknahme der in der letzten Legislaturperiode eingeführten Geheimpreise aus. Diese untergrüben Transparenz und erschwerten eine wirtschaftliche Verordnungsweise. Auch die bestehenden Verordnungssysteme sollen erweitert werden, damit Ärzte wirtschaftliche Aspekte bei der Auswahl verschreibungspflichtiger Arzneimittel besser berücksichtigen können und hierzu beraten werden dürfen.

Mehr Wirtschaftlichkeit bei Impfstoffen

Auch bei Impfstoffen sieht der AOK-Bundesverband Reformbedarf. Die Ausgaben der GKV für Impfstoffe stiegen von 1,15 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf 2,71 Milliarden Euro im Jahr 2024. Zwar werden Impfstoffe nach Marktzugang erstattet, ihre Preise unterliegen jedoch anders als bei Arzneimitteln keiner wirksamen Regulierung. Rabattverträge und Preisverhandlungen sind gesetzlich ausgeschlossen, der Herstellerabschlag greift häufig nicht.

Reimann betont, dass der Infektionsschutz grundsätzlich Teil der staatlichen Daseinsvorsorge sei. Eine Finanzierung aus Steuermitteln wäre aus Sicht der AOK sachgerecht. Solange dies nicht realisierbar sei, brauche es zumindest eine wirksame Preisregulierung, um die Ausgabenentwicklung zu begrenzen.

Versorgungsqualität durch stärkere Evidenzorientierung

Zur Verbesserung der Versorgungsqualität fordert die AOK neue Rahmenbedingungen für Arzneimittel mit unsicherer Evidenzlage. Bei Medikamenten für seltene Erkrankungen werde der gesetzlich unterstellte Zusatznutzen nachträglich häufig nicht bestätigt. Das sei kostenintensiv und für Patienten unbefriedigend.

Künftig sollen Arzneimittel mit unsicherer Evidenz daher ausschließlich in qualifizierten Zentren und bei hohem medizinischem Bedarf eingesetzt werden. Die Erstattung soll an eine systematische weitere Evidenzgenerierung gekoppelt sein, um Nutzen und Wirksamkeit besser beurteilen zu können.

Versorgungssicherheit durch Rabattverträge stärken

Mit Blick auf wiederkehrende Debatten über Lieferengpässe weist die AOK einen Zusammenhang mit Rabattverträgen zurück. Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK zeigt, dass bei Arzneimitteln mit Rabattverträgen eine hundertprozentige Versorgungssicherheit erreicht werde.

Der AOK-Bundesverband spricht sich deshalb für eine Stärkung dieses Instruments aus. Zusätzlich soll das bereits gesetzlich vorgesehene Frühwarnsystem für Lieferengpässe zügig arbeitsfähig gemacht und perspektivisch auf die gesamte Lieferkette ausgeweitet werden.

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Stand:
19.01.2026
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