Berlin. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) haben im vergangenen Jahr 16.600 neue Fälle von vermuteten Behandlungs- oder Pflegefehlern registriert. Damit liegt die Zahl etwas höher als im Vorjahr. Die Quote der nachgewiesenen Behandlungs- oder Pflegefehler liegt nach Angaben des AOK-Bundesverbands auf dem Niveau der beiden Vorjahre. Sie beträgt mehr als ein Viertel (29 Prozent) der eingehend untersuchten Fälle.
Die AOK weist darauf hin, dass die Statistik nicht die tatsächliche Gesamtzahl von Behandlungsfehlern widerspiegelt, sondern nur die Verdachtsmeldungen von AOK-Versicherten. Diese werden durch Beratungsangebote aufgenommen und im Bedarfsfall mit Hilfe des Medizinischen Dienstes überprüft.
Gutachten bestätigen fast jeden dritten Verdachtsfall
Insgesamt wurden nach AOK-Angaben 5.335 Fälle vertieft untersucht. Dabei bestätigten die Gutachter des Medizinischen Dienstes in 28,6 Prozent der Fälle einen Behandlungs- oder Pflegefehler. Damit bleibe die Rate bestätigter Fälle stabil. Die häufigsten Meldungen betrafen laut AOK orthopädische und unfallchirurgische Eingriffe, gefolgt von chirurgischen Eingriffen, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innerer Medizin und Zahnmedizin. Bei der AOK sind durch Behandlungs- und Pflegefehler eigenen Angaben zufolge im Jahr 2024 Regressforderungen in Höhe von rund 50 Millionen Euro entstanden.
Forderungen nach Stärkung der Patientenrechte
Nach Angaben der AOK hat sich die Zahl der gemeldeten Fälle in den vergangenen Jahren auf einem hohen Niveau stabilisiert (2022: 15.918 Verdachtsfälle, 2023: 16.064). Auch die Quote der bestätigten Fehler bewege sich seit Jahren in einem engen Korridor. Daher sei es gerechtfertigt, das Behandlungs- und Pflegefehler als kontinuierliche Herausforderung zu betrachten. Das gelte umso mehr, als die Hürden für den Nachweis von Behandlungsfehlern und daraus resultierenden Schäden sehr hoch seien. Für Patienten sei es bislang „praktisch unmöglich“, Schäden durch Arzneimittel oder Medizinprodukte eindeutig nachzuweisen. Deshalb hat die AOK ein Positionspapier vorgelegt, in dem sie eine Weiterentwicklung der Patientenrechte fordert.
AOK regt Absenkung der Beweislast und mehr Informationsrechte für Patienten an
Ein zentrales Anliegen ist die Absenkung der Beweislast. Demnach soll künftig eine überwiegende Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent ausreichen, um den Zusammenhang zwischen einem Fehler und einem Schaden rechtlich anzuerkennen. Ein weiterer Vorschlag betrifft die Informationsrechte. Die AOK schlägt vor, dass Versicherte künftig einen erleichterten Zugang zu Informationen über die Eigentumsrechte und Verantwortlichkeiten bei Medizinprodukten erhalten. Nach Einschätzung der AOK fehlt es bislang an klaren Vorgaben, welche Hersteller oder Anbieter im Schadensfall haftbar gemacht werden können.
Zudem fordert die AOK eine Stärkung der Dokumentationspflichten. Krankenhäuser und Praxen sollten verpflichtet werden, die wesentlichen Schritte einer Behandlung transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren. Auf diese Weise ließe sich die Nachvollziehbarkeit für Betroffene verbessern.










