Apothekenreform: BMG will modernisieren – ABDA warnt vor Risiken

Grundlagen für Telepharmazie, weniger Bürokratie, mehr Handlungsspielräume bei Öffnungszeiten und Rezepturherstellung sowie eine neue Verhandlungslösung für das Apothekenhonorar sind geplant. Die ABDA sieht einen Wortbruch gegenüber dem Koalitionsvertrag.

Bundesministerium für Gesundheit

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Reformentwurf für das Apothekenwesen vorgelegt. Das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) und die begleitende Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung sollen Apotheken flexibler, digitaler und wirtschaftlich tragfähiger machen. Doch die ABDA sieht die Versorgungssicherheit gefährdet und wirft der Bundesregierung einen Bruch des Koalitionsvertrags vor.

Zahlreiche neue Freiheiten

Das Reformpaket bringt zahlreiche strukturelle Neuerungen. Erstmals wird Telepharmazie rechtlich verankert. Sie bezeichnet die pharmazeutische Beratung per Echtzeit-Video durch befugtes Apothekenpersonal. Künftig darf diese auch im Rahmen von Botendiensten oder über automatisierte Abgabestationen erfolgen. Das ist ein Schritt, der Apotheken digitaler und patientennäher machen soll. Werbung während solcher Beratungen bleibt verboten, und es gelten strenge Datenschutz- und Qualitätsanforderungen.

Um dem anhaltenden Fachkräftemangel zu begegnen, sollen Apotheken Personen im Anerkennungsverfahren (etwa ausländische Apotheker oder PTA) schon vor Abschluss der Anerkennung unter Aufsicht einsetzen dürfen. Zudem dürfen künftig auch andere qualifizierte Berufsgruppen – etwa Pharmakanten oder chemisch-technische Assistenten – unterstützende Tätigkeiten übernehmen.

Mehr Freiraum bei Öffnungszeiten und Betriebsräumen

Die Öffnungszeiten öffentlicher Apotheken sollen künftig weitgehend in der Verantwortung der Inhaber liegen. Nur für Notdienste oder besondere Versorgungslagen kann die Behörde noch Vorgaben machen. Auch die bisher strikte Pflicht zur „Raumeinheit“ wird gelockert. Die Apothekenbetriebsräume müssen künftig nur noch in der Regel zusammenhängen. Das ist eine Erleichterung etwa in historischen Gebäuden oder Mehrzweckimmobilien.

Labore, Rezepturen und Zweigapotheken

Die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln kann künftig innerhalb eines Filialverbunds zentralisiert werden. Ein gemeinsames Labor für mehrere Standorte soll Kosten senken. Zweigapotheken in ländlichen Regionen profitieren ebenfalls. Sie dürfen Rezepturen von einer anderen Apotheke im Verbund herstellen lassen und müssen geringere räumliche Anforderungen erfüllen.

Kühlkette und Versand konkretisiert

Beim Versand kühlpflichtiger Arzneimittel gelten künftig strengere Vorgaben. Versandapotheken müssen geeignete Transportunternehmen beauftragen, die Temperaturführung dokumentieren und die Nachweise drei Jahre lang aufbewahren.

Apothekenvergütung: Skonti wieder erlaubt, Fixum unverändert

Auch die Arzneimittelpreisverordnung soll angepasst werden. Neu ist eine Verhandlungslösung für die Apothekenvergütung. Der GKV-Spitzenverband und die ABDA sollen künftig Anpassungen des Fixzuschlags gemeinsam aushandeln. Dabei sind Indizes und regionale Zuschläge, etwa für Landapotheken, vorgesehen. Zudem dürfen Apotheken wieder handelsübliche Skonti vom Großhandel annehmen. Dieser Punkt ist von wirtschaftlicher Bedeutung, nachdem der BGH 2024 Skonti oberhalb des variablen Zuschlags von 3,15 % untersagt hatte.

Unverändert bleibt allerdings das Fixum von 8,35 Euro pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel. Diesen Umstand kritisiert die ABDA. Der bisherige Zuschlag von 20 Cent pro Packung für pharmazeutische Dienstleistungen wird künftig in die Notdienstvergütung umgeleitet.

Bürokratieabbau und Digitalisierung

Das BMG will Apotheken durch mehr Eigenverantwortung entlasten. So können Standardherstellungsanweisungen künftig ohne verpflichtende Anpassungen übernommen werden. Die zentrale Identitätsprüfung für Ausgangsstoffe innerhalb eines Filialverbunds wird erlaubt, um Prüfaufwand zu reduzieren. Importarzneimittel sollen in Krankenhausapotheken einfacher dokumentiert werden, sofern die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

ABDA sieht Versorgung gefährdet

Die ABDA ist mit den Entwürfen nicht zufrieden. Präsident Thomas Preis warnt sogar vor einem Zusammenbruch der Arzneimittelversorgung und sieht die Zusagen der Bundesregierung im Koalitionsvertrag nicht erfüllt. Kern der Kritik ist das fehlende höhere Fixhonorar und die Lockerung der Apothekenleitung, die künftig auch geteilt oder durch weitergebildete PTA vertreten werden könnte: „Wo Apotheke drauf steht, muss auch immer eine Apothekerin oder ein Apotheker anwesend sein.“

Autor:
Stand:
27.10.2025
Quelle:
  1. ABDA: Pressemitteilung, 21.10.2025
  2. Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung, 20.10.2025
  3. Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit: Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung, 20.10.2025
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