Bundesrat lehnt PTA-Vertretung in Apotheken ab

Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz soll Apotheken wirtschaftlich stärken. Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme die geplante Vertretung von Apothekern durch PTA jedoch ab und fordert bessere finanzielle Rahmenbedingungen für Apotheken.

Bundesrat

Der Bundesrat positioniert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG). Zwar erkennt die Länderkammer das Ziel an, Apotheken vor allem im ländlichen Raum zu stärken und bürokratische Hürden abzubauen. Zentrale Elemente des Gesetzentwurfs stoßen jedoch auf Widerstand, allen voran die geplante vorübergehende Vertretung von Apothekern durch pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA).

Mehr Flexibilität für Apotheken geplant

Mit dem ApoVWG will die Bundesregierung die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken verbessern und die flächendeckende Arzneimittelversorgung sichern. Vorgesehen sind unter anderem Erleichterungen bei der Genehmigung von Zweitapotheken in abgelegenen Regionen, Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung sowie eine Ausweitung der Tätigkeitsfelder von Apotheken, etwa im Bereich Prävention. Zudem sieht der Entwurf Änderungen im SGB V, im Apothekengesetz, in der Apothekenbetriebsordnung und im Arzneimittelgesetz vor.

Gesundheitsausschuss empfiehlt Korrekturen

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfiehlt, den Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten zu ändern. Besonders deutlich fällt die Ablehnung gegenüber der geplanten PTA-Vertretung aus. Nach Auffassung des Ausschusses soll die vorübergehende Leitung einer Apotheke im Rahmen einer Vertretung weiterhin ausschließlich approbierten Apothekern vorbehalten bleiben. Eine Übertragung dieser Verantwortung auf PTA lehnt der Bundesrat ab. Auch die vorgesehene neue Regelung zur Genehmigung von Zweitapotheken soll nach dem Willen der Länder gestrichen werden. Stattdessen soll die bestehende Rechtslage unverändert fortbestehen.

Forderung nach höherem Apothekenpackungsfixum

Neben den Ablehnungen enthält die Stellungnahme des Bundesrates auch eine wirtschaftliche Forderung. Die Bundesregierung soll das Apothekenpackungsfixum anheben. Der feste Betrag, den Apotheken für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel erhalten, soll von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro steigen. Damit soll die wirtschaftliche Situation der Apotheken verbessert werden.

Signal an den Gesetzgeber

Der Bundesrat sendet mit seiner Stellungnahme ein klares Signal an den Gesetzgeber: Reformen zur Stärkung der Apotheken werden grundsätzlich begrüßt, Kernaufgaben wie die Apothekenleitung und -vertretung sollen jedoch nicht aufgeweicht werden. Die Verantwortung für den Apothekenbetrieb bleibt nach Auffassung der Länder untrennbar mit der Approbation verbunden.

Autor:
Stand:
09.02.2026
Quelle:

Bundesrat: Drucksache: 770/25, 30.01.2026.

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