Arzneimittel: Streit um neue Steuerung im Patentmarkt

Krankenkassen wollen patentgeschützte Arzneimittel künftig in „Cluster“ einteilen. Der Branchenverband Pharma Deutschland warnt, dass die Pläne die Therapieentscheidung stärker von Kosten als vom medizinischen Nutzen abhängig machen könnten.

Kosteneinsparung

Patentgeschützte Arzneimittel gelten laut der gesetzlichen Krankenversicherung als Kostentreiber der Arzneimittelversorgung. Um die Kosten einzudämmen, besteht ein aktueller Vorschlag, darin, patentgeschützte Arzneimittel stärker über sogenannte Cluster zu steuern. Dabei würden mehrere vergleichbare Präparate eines Therapiegebiets zusammengefasst. Krankenkassen könnten dann festlegen, welche Wirkstoffe bevorzugt verordnet werden sollen.

Nach Ansicht des Branchenverbandes Pharma Deutschland birgt dieses Modell Risiken für die Versorgung. Wenn Krankenkassen bestimmen könnten, welche Arzneimittel vorrangig eingesetzt werden, drohe eine Therapieentscheidung nach wirtschaftlichen Kriterien. Ärztliche Entscheidungen könnten damit stärker von Budgetüberlegungen der Kassen beeinflusst werden. Verbandschefin Dorothee Brakmann kritisiert, dass dadurch nicht mehr allein die medizinisch beste Therapie im Mittelpunkt stehe. Besonders bei chronischen oder schweren Erkrankungen seien individuelle Faktoren entscheidend, etwa Wirkmechanismus, Nebenwirkungsprofil oder die Reihenfolge verschiedener Therapien.

Preis vor Nutzen?

Die Branche sieht zudem einen Konflikt mit dem bestehenden Nutzenbewertungssystem. Seit Einführung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss den Zusatznutzen neuer Arzneimittel. Auf dieser Basis verhandeln Hersteller und GKV-Spitzenverband einen Erstattungsbetrag. Aus Sicht von Pharma Deutschland würde eine zusätzliche Steuerung über Cluster dieses System unterlaufen. Wenn der Preis über den Nutzen gestellt werde, könnten schlechtere Behandlungsergebnisse drohen. Das könnte einer indirekten Rationierung innovativer Therapien gleichkommen.

Bürokratie statt Effizienz?

Ein weiterer Kritikpunkt der Industrie betrifft den Verwaltungsaufwand. Sollte jede Krankenkasse eigene Clustervereinbarungen mit Herstellern abschließen, könnte eine enorme Zahl an Einzelverträgen entstehen. Pharma Deutschland rechnet vor: Wenn beispielsweise 50 Unternehmen jeweils 50 patentgeschützte Arzneimittel mit rund 93 Krankenkassen verhandeln müssten, ergäbe das theoretisch mehr als 230.000 Verträge. Selbst bei Zusammenschlüssen der Kassen blieben noch etwa 125.000 Verträge und diese müssten aus vergaberechtlichen Gründen regelmäßig erneuert werden. Aus Sicht der Branche würde damit ein erheblicher Teil der Ressourcen in Verwaltung statt in Versorgung oder Innovation fließen.

Krankenkassen sehen steigende Kosten

Die Kassen argumentieren dagegen mit stark steigenden Ausgaben im Patentmarkt. Einen Grund dafür sehen sie in den hohen Markteintrittspreisen neuer Arzneimittel. In Deutschland können neue Präparate nach der Zulassung zunächst zum vom Hersteller festgelegten Preis verordnet werden. Erst nach der Nutzenbewertung wird ein endgültiger Erstattungsbetrag verhandelt. 

Eine Analyse der Techniker Krankenkasse kommt zu dem Ergebnis, dass allein bei den 30 umsatzstärksten Medikamenten durch eine Angleichung an internationale Preisniveaus jährlich rund 4,37 Milliarden Euro eingespart werden könnten. In einigen Ländern seien identische Präparate bis zu 76 % günstiger. Patentgeschützte Arzneimittel treiben laut der Auswertung einen großen Teil der Ausgaben. Sie machen nur einen kleinen Anteil der abgegebenen Packungen aus, verursachen aber mehr als die Hälfte der Arzneimittelkosten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kassen wollen deshalb stärker in die wirtschaftliche Steuerung der Verordnungen eingreifen und Wettbewerb zwischen vergleichbaren Therapien fördern.

Autor:
Stand:
14.03.2026
Quelle:
  1. Pharma Deutschland: Pressemitteilung, 11.03.2026
  2. AOK- Bundesverband: AOK-Positionen zur Arzneimittelversorgung Eckpunkte für mehr Wirtschaftlichkeit, Qualität und Sicherheit, Januar 2026
  3. Techniker Krankenkasse (TK): Pressemitteilung, 14.01.2026
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