Berlin. Die Innenministerkonferenz hat kürzlich beschlossen, psychiatrisch relevante Daten von Patienten für polizeiliche Risikoanalysen nutzbar zu machen. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) erteilt diesen Plänen eine deutliche Absage. Ein solches Vorgehen greife nicht nur in grundlegende Persönlichkeitsrechte ein, sondern sei auch aus fachlicher Perspektive nicht geeignet, Gewalttaten zu verhindern. Die wirksamste Gewaltprävention sei nicht Kontrolle, sondern eine frühzeitige, kontinuierliche und qualitätsgesicherte psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung.
DGPPN: Kontrolle verkennt zentrale medizinische und gesellschaftliche Zusammenhänge
Der politische Vorstoß der Innenminister erfolgte nach einer Reihe von Gewaltakten im öffentlichen Raum, bei denen mutmaßlich Menschen mit psychischer Erkrankung beteiligt waren. Die Innenministerkonferenz forderte daraufhin ein „zuverlässigeres und wirksameres System zur Früherkennung und Minimierung von Risiken", das auch den Austausch sicherheitsrelevanter Informationen zwischen psychiatrischen Einrichtungen und Polizei umfassen soll. Ziel sei es, potenzielle Gefahren früher zu erkennen und abzuwenden. Doch diese Logik, so die DGPPN, verkennt zentrale medizinische, ethische und gesellschaftliche Zusammenhänge.
Menschen mit psychischen Erkrankungen sind häufiger Opfer als Täter
Die allermeisten Menschen mit psychischen Erkrankungen seien weder gewaltbereit noch gefährlich, sondern im Gegenteil deutlich häufiger Opfer als Täter von Gewalt. Selbst bei Diagnose einer erhöhten Gewaltneigung, etwa bei schweren, unbehandelten Psychosen oder bei gleichzeitiger Substanzabhängigkeit, lasse sich allein aus der Diagnose allein keinerlei verlässliche Prognose über künftiges Verhalten ableiten, so die DGPPN. Die Vorstellung, Gewalt lasse sich durch zentrale Datenregister und Risikoprofile zuverlässig vorhersagen, sei fachlich unbegründet.
Zuwendung und Versorgung als Mittel der Gewaltprävention besser geeignet
Die DGPPN fordert daher eine konsequente Umkehr der Perspektive: Nicht durch Kontrolle, sondern durch Zuwendung und Versorgung könne Gewalt langfristig verhindert werden. Eine Politik, die psychiatrisch Erkrankte pauschal unter Verdacht stellt, schüre nicht nur Ängste, sondern verstoße auch gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Gesellschaftliche Sicherheit, so die zentrale Botschaft des Positionspapiers, ist untrennbar mit sozialer Sicherheit und medizinischer Versorgung verknüpft.
Die Fachgesellschaft ruft Politik und Öffentlichkeit zu einer differenzierten Debatte auf. Der mediale Fokus auf spektakuläre Einzelfälle dürfe nicht dazu führen, dass Millionen von psychisch erkrankten Menschen pauschal verdächtigt und entrechtet werden. Stattdessen müsse überlegt werden, wie psychosoziale Hilfen, therapeutische Versorgungsangebote und forensische Fachberatung strukturell gestärkt werden können.
Positionspapier beschreibt Präventionsangebot mit wissenschaftlicher Evidenz
In einem Positionspapier skizziert die DGPPN eine Vielzahl an Initiativen auf der Grundlage wissenschaftlicher Evidenz. An erster Stelle steht der Ausbau der ambulanten psychiatrischen Versorgung, insbesondere für Risikogruppen mit hohem Hilfebedarf. Spezialisierte Teams, aufsuchende Angebote, Präventionsambulanzen sowie forensisch-psychiatrische Expertise in kommunalen Strukturen könnten demnach dazu beitragen, Eskalationen frühzeitig zu begegnen, ohne auf Repression und Kontrolle zu setzen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der sozialen Teilhabe. Laut DGPPN leben Menschen mit psychischen Erkrankungen oft in prekären Verhältnissen, sind wohnungslos, arbeitslos oder sozial isoliert. Diese Faktoren tragen nachweislich zur Entstehung von Gewaltverhalten bei. Maßnahmen wie betreutes Wohnen, Integrationshilfen oder kommunale Unterstützungsnetzwerke würden helfen, diese sozialen Risikofaktoren zu minimieren. Auch Suchthilfe, Schulpsychologie, Jugendarbeit und Maßnahmen der allgemeinen Gewaltprävention seien wichtige Bestandteile einer umfassenden Strategie.
Datenaustausch mit Behörden würde das ärztliche Vertrauensverhältnis schwer belasten
Nach Überzeugung der DGPPN würde der von den Innenministern angestrebte Datenaustausch das ärztliche Vertrauensverhältnis schwer belasten. Menschen mit psychischer Erkrankung würden sich aus Angst vor staatlicher Kontrolle möglicherweise seltener in Behandlung begeben oder Symptome verschweigen. Dies könne kontraproduktive Effekte erzeugen, warnt die DGPPN. Das ärztliche Berufsgeheimnis sei nicht nur ein rechtlicher Schutzmechanismus, sondern auch eine Grundvoraussetzung für gelingende Therapie. Die Gefahr, als „potenziell gefährlich“ in einer staatlichen Datenbank zu landen, stehe in eklatantem Widerspruch zu einem offenen, vertrauensvollen Behandlungssetting.









