eHBA: D-Trust reagiert auf Sicherheitslücke

Der Vertrauensdiensteanbieter D-Trust tauscht vorsorglich bestimmte elektronische Heilberufsausweise der Generation G2.1 aus. Grund ist eine Sicherheitslücke. Die betroffenen Ausweise sollen bis spätestens 30. Juni 2026 ersetzt werden.

Failure

Wegen einer bekannt gewordenen Sicherheitslücke müssen bestimmte elektronische Heilberufsausweise (eHBA) vorsorglich ausgetauscht werden. Betroffen sind Kartenkörper des Herstellers Idemia, die mit einem Infineon-Chip ausgestattet sind. Nach Angaben des Vertrauensdiensteanbieters D-Trust gelten diese Karten als potenziell kompromittierbar. Hinweise auf eine tatsächliche Ausnutzung der Schwachstelle liegen bislang nicht vor. Der Austausch erfolgt präventiv, um die Sicherheit der Telematikinfrastruktur (TI) weiterhin zu gewährleisten.

Die Problematik betrifft Chips, die teilweise in eHBAs der Generation G2.1 verbaut wurden und das ECC-Verfahren nutzen. In Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, der Bundesnetzagentur sowie der gematik GmbH wurden die notwendigen Maßnahmen eingeleitet.

Frist bis Ende Juni 2026

Karten mit dem betroffenen Infineon-Chip dürfen nur noch bis spätestens 30. Juni 2026 für qualifizierte elektronische Signaturen eingesetzt werden. Aus regulatorischen und technischen Gründen will D-Trust sämtliche betroffenen Ausweise bis zu diesem Zeitpunkt sukzessive sperren. Danach sind weder der Zugang zur TI noch Anwendungen wie das E-Rezept oder qualifizierte Signaturen möglich.

Im Apothekenbereich betrifft die zusätzliche Austauschaktion ausschließlich eHBAs von D-Trust. Rund 30.000 Apotheker wurden am 10. Februar 2026 per E-Mail informiert. Der Austausch muss bis spätestens 30. Juni 2026 abgeschlossen sein. Nicht ersetzte Karten werden anschließend gesperrt.

Austausch läuft parallel zum RSA-Massentausch

Die aktuelle Maßnahme kommt zu dem ohnehin laufenden Massentausch hinzu, der infolge des auslaufenden Kryptografieverfahrens RSA 2048 erforderlich ist. Die zusätzliche Austauschaktion ist jedoch unabhängig davon und bezieht sich ausschließlich auf Kartenkörper mit dem Schriftzug „Idemia“ auf der Rückseite.

Karteninhaber solcher eHBAs müssen nach Angaben von D-Trust zunächst nichts unternehmen. Der Anbieter kündigt an, die Betroffenen im weiteren Verlauf erneut zu informieren und weitere Hintergründe online bereitzustellen.

Autor:
Stand:
23.02.2026
Quelle:
  1. ABDA: Pressemitteilung, 19.02.2026.
  2. D-Trust GmbH: Pressemitteilung, 17.12.2025.
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