„ePA? Na sicher!“ – Neue Kampagne klärt zur digitalen Patientenakte auf

Seit dem 1. Dezember 2025 wirbt das Bundesgesundheitsministerium mit einer neuen Informationskampagne für mehr Verständnis, mehr Transparenz und mehr Nutzung der elektronischen Patientenakte. Es besteht weiterhin Informationsbedarf.

elektronische Patientenakte Daten

Seit dem 1. Dezember 2025 wirbt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit einer neuen Informationskampagne für die elektronische Patientenakte, kurz ePA. Unter dem Slogan „ePA? Na sicher!“ sollen Versicherte noch besser verstehen, welchen Nutzen die digitale Akte im Alltag bietet und wie sie den Überblick über die eigene Gesundheit erleichtert.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betont zum Kampagnenstart den zentralen Stellenwert der ePA in der modernen Versorgung. Sie beschreibt sie als „Herzstück der digitalisierten Gesundheitslandschaft“ und als einen Ort, an dem relevante medizinische Daten sicher zusammenflössen und dort abrufbar seien, wo sie gebraucht würden. Der Vorteil für Patienten liege auf der Hand: Wer seine Befunde, Arztbriefe und Medikamente an einem Ort gebündelt sehe, könne Doppeluntersuchungen vermeiden, Wechselwirkungen frühzeitig erkennen lassen und Behandlungen besser koordinieren. Gleichzeitig bleibe die Datenhoheit bei den Versicherten und sie könnten jederzeit Einsicht in ihre Informationen nehmen.

Resümee ein Jahr nach Start

Seit Mitte Januar 2025 steht die Patientenakte allen gesetzlich Versicherten automatisch zur Verfügung, es sei denn, sie haben ausdrücklich widersprochen. Spätestens seit dem 1. Oktober 2025 gehört die ePA für Praxen, Apotheken und Kliniken zum Pflichtprogramm. Die Leistungserbringer müssen die medizinisch relevanten Daten, die im Rahmen einer Behandlung entstehen, in die Akte einstellen. Dazu gehören etwa Befundberichte und Arztbriefe. Wenn ein Leistungserbringer die ePA nicht wie vorgesehen befüllt, können sich Versicherte an ihre Krankenkasse oder an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung wenden. Die KVen sind dafür verantwortlich, die Erfüllung der ärztlichen Pflichten zu kontrollieren, und dazu gehört auch das Einpflegen der vorgesehenen Daten in die ePA. Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, prüft die jeweilige KV den Fall und kann gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Dass die ePA inzwischen im Versorgungsalltag angekommen ist, zeigen die aktuellen Nutzungszahlen der gematik. Allein in der vergangenen Woche wurden fast 19 Millionen Medikationslisten abgerufen und rund 2,7 Millionen medizinische Dokumente in Patientenakten hochgeladen. Die digitale Akte entwickelt sich damit immer mehr zu einem festen Bestandteil der medizinischen Informationsflüsse.

Bekannt aber nicht immer verstanden

Laut einer repräsentativen Umfrage kennen inzwischen mehr als 90 % der Bürger die ePA. Doch Wissen ist nicht gleich Verständnis. Ein Drittel der Befragten fühlt sich gut informiert, ein ebenso großer Anteil aber eher schlecht. Genau dort setzt die neue Kampagne an. Sie soll Hürden abbauen, häufige Fragen beantworten und Vorbehalte gegenüber digitalen Gesundheitsanwendungen adressieren.

Mehr Funktionen in Sichtweite

In ihrer aktuellen Form versammelt die ePA vor allem medizinische Dokumente wie Befunde und Arztbriefe. Die integrierte Medikationsliste, die automatisch durch E-Rezept-Daten ergänzt wird, verschafft einen stets aktuellen Blick auf die verordneten Arzneimittel. Perspektivisch wird die ePA weiter ausgebaut. Geplant sind unter anderem ein digital gestützter Medikationsprozess, strukturierte Laborberichte, eine elektronische Patientenkurzakte sowie Erinnerungsfunktionen für Nutzer. Alle Erweiterungen sollen sich eng am tatsächlichen Bedarf der Versicherten orientieren.

Autor:
Stand:
05.12.2025
Quelle:
  1. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Pressemitteilung, 01.12.2025
  2. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): „ePA? Na sicher!“ 
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