Elektronische Patientenakte: Viel Potenzial, bislang wenig Nutzen

Ein Jahr nach der flächendeckenden Einführung bleibt die elektronische Patientenakte laut einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hinter den Erwartungen zurück. Verbraucherberichte machen deutlich, wo es im Alltag hakt.

Elektronische Patientenakte Smartphone

Die elektronische Patientenakte (ePA) sollte die Versorgung sicherer, transparenter und effizienter machen. Ein Jahr nach ihrer flächendeckenden Einführung zeigt sich jedoch, dass die Mehrheit der gesetzlich Versicherten sie nicht aktiv nutzt. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Parallel dazu veröffentlicht der Verband ein Forderungspapier und die Auswertung von 1.149 Verbraucherberichten mit Kritik an Technik, Information und fehlenden Mehrwerten.

Hohe Bekanntheit, geringe Nutzung

94 % der gesetzlich Versicherten kennen die ePA, doch 71 % verwalten ihre Akte nicht aktiv. Nur eine kleine Minderheit ruft ihre Akte selbst über Smartphone, Tablet oder Computer auf. 9 % haben der ePA widersprochen oder sie löschen lassen. Häufigster Grund für die Nichtnutzung ist die fehlende Auseinandersetzung (75 %). Ein Drittel sieht keinen persönlichen Nutzen. Rund 13 % nennen Sorgen um Datensicherheit, ebenso viele kritisieren mangelnde Selbstbestimmung darüber, wer welche Daten einsehen darf. Schließlich empfinden 11 % die ePA als generell zu kompliziert und 8 % berichten von konkreten technischen Problemen bei Einrichtung oder Nutzung.

Registrierung als Stolperstein

Im Verbraucheraufruf des vzbv schildern viele Versicherte Hürden bei Registrierung und Authentifizierung. Neben der ePA-App ist teils eine zusätzliche Ident-App nötig. Für die Nutzung wird häufig eine GesundheitsID samt PIN verlangt. Kommt die PIN nicht an oder funktioniert sie nicht, stockt der gesamte Prozess. Hinzu kommen technische Probleme wie NFC-Fehler beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte, inkompatible oder veraltete Betriebssysteme, fehlende Unterstützung älterer Android-Versionen oder unklare Fehlermeldungen.

Fehlende Funktionen, leere Akten

Seit Oktober 2025 sind Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtet, die ePA zu befüllen. Dennoch berichten Verbraucher, dass ihre Akte nach Einrichtung zunächst leer gewesen sei. Im Vorfeld beworbene Funktionen fehlen weiterhin oder sind nicht flächendeckend verfügbar. Dazu zählen der digitale Impfpass, das Zahnbonusheft oder der digitale Mutterpass. Auch eine strukturierte Medikamentenübersicht ist noch nicht durchgängig etabliert. Der vzbv fordert deshalb einen verbindlichen Zeitplan für solche Mehrwertfunktionen und eine stärkere Integration unabhängiger Informationsangebote in die ePA.

Mehr Datensouveränität gefordert

Ein Kritikpunkt ist die bislang fehlende feingranulare Zugriffssteuerung. Zwar können Versicherte Zugriffe einschränken, doch eine differenzierte Freigabe einzelner Dokumente für bestimmte Leistungserbringer ist derzeit nicht gesetzlich verankert. Gerade sensible Inhalte, etwa psychotherapeutische Befunde, sollen gezielt mit einer Hausarztpraxis geteilt werden können, ohne automatisch anderen Einrichtungen offenzustehen. Laut Forderungspapier wünschen sich 83 % der gesetzlich Versicherten möglichst viele Einstellungsmöglichkeiten zur Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten.

Forschungsdatennutzung kaum bekannt

Ab 2026 sollen ePA-Daten pseudonymisiert und ebenfalls im Opt-out-Verfahren an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit ausgeleitet werden. Doch nur 25 % der Befragten wissen überhaupt, dass ihre Daten künftig für Forschungszwecke genutzt werden können. Der vzbv kritisiert, dass die bisherige Information der Versicherten unzureichend war. Ein bloßer Hinweis im Datencockpit reiche nicht aus.

Transparenz, Evaluation, Alternativen

Angesichts der Sensibilität der Daten fordert der vzbv größtmögliche Transparenz bei Sicherheitslücken und Risiken. Absolute Sicherheit gebe es im digitalen Raum nicht, entscheidend sei der offene Umgang mit Schwachstellen. Darüber hinaus verlangt der Verband eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation der ePA gerade mit Blick auf das Opt-out-Prinzip und die Perspektive der Versicherten. Nicht zuletzt müsse der Zugang auch für Menschen ohne geeignete Endgeräte oder digitale Kompetenzen gesichert werden, etwa durch gestärkte Vertretungsmodelle oder assistierte Angebote in Apotheken.

Digitalisierung braucht Vertrauen

Die ePA hat das Potenzial, Versorgung zu koordinieren, Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen und Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Doch Akzeptanz entsteht nicht durch gesetzliche Einführung allein. Technische Stabilität, verständliche Information, sinnvolle Alltagsfunktionen und Datensouveränität sind ausschlaggebend. Solange Mehrwerte fehlen und viele Versicherte ihre Akte weder verstehen noch aktiv nutzen, bleibt die ePA ein Projekt mit großem Anspruch aber begrenzter Wirkung.

Autor:
Stand:
23.02.2026
Quelle:
  1. Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.: Pressemitteilung, 18.02.2026.
  2. Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.: Elektronische Patientenakte. Ergebnisse einer repräsentativen Verbraucherbefragung, 18.02.2026.
  3. Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.: Elektronische Patientenakte. Erfahrungsberichte von Verbraucher:innen, 18.02.2026.
  4. Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.: Elektronische Patientenakte patientenorientiert weiterentwickeln. Forderungen für eine nutzenstiftende, erfolgreiche elektronische Patientenakte, 18.02.2026.
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