Die Freie Apothekerschaft (FA) hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Untätigkeitsklage gegen den GKV-Spitzenverband eingereicht. Hintergrund sind zwei Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), die der Verband am 31. Juli und am 5. August 2025 an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung gerichtet hatte. Gefordert wurden amtliche Informationen zur aus Sicht der FA rechtswidrigen Rabattvergabepraxis niederländischer Arzneimittelversender. Im Fokus steht dabei insbesondere die Rolle der paritätischen Schiedsstelle, die gemeinsam vom GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apotheker Verband (DAV) getragen wird.
Worum es im ursprünglichen IFG-Antrag geht
Im Zentrum des IFG-Antrags stehen sechs Fragenkomplexe, mit denen die FA klären möchte, wie der GKV-Spitzenverband und die paritätische Schiedsstelle mit mutmaßlichen Verstößen niederländischer Versandapotheken umgehen. Dazu zählt die Frage, ob die Schiedsstelle jemals über einen möglichen Ausschluss dieser sogenannten Hollandversender aus dem Rahmenvertrag gemäß § 129 SGB V beraten oder entschieden hat und falls ja, mit welcher Begründung. Ebenso will die FA wissen, ob wegen rechtswidriger Rx-Boni bereits Sanktionen ausgesprochen wurden oder warum solche Maßnahmen bislang ausgeblieben sind.
Duldung von Rabattaktionen
Darüber hinaus verlangt die FA Aufklärung, weshalb der GKV-Spitzenverband nicht gegen wiederkehrende Rabattaktionen der Versender einschreitet und warum die Versender in Deutschland Arzneimittel vertreiben dürfen, obwohl sie gleichzeitig Produkte anbieten, die hierzulande für Apotheken unzulässig sind. Ergänzend fordert die FA sämtliche Unterlagen -von Vermerken über Korrespondenzen bis hin zu Rechtsgutachten -, die die Haltung des Verbands zur Rabattpraxis dokumentieren, sowie Informationen dazu, ob Versicherte über die rechtliche Lage und mögliche Nachteile für Vor-Ort-Apotheken informiert werden. Der Antrag stützt sich auf § 1 Abs. 1 IFG, der den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen garantiert.
GKV-Spitzenverband verweigert Bescheidung
Trotz mehrfacher Aufforderung und klarer Fristsetzungen blieb der GKV-Spitzenverband eine Bescheidung der IFG-Anträge ebenso schuldig wie die Übersendung der geforderten Unterlagen. Die Freie Apothekerschaft kritisiert, dass der Verband seine Verweigerung nicht ausreichend begründet habe und damit gegen das gesetzlich verankerte Recht auf Informationszugang verstoße.
Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin
Um die Herausgabe der amtlichen Informationen durchzusetzen, hat die FA nun Klage erhoben. Zusätzlich hat die FA das Bundesgesundheitsministerium eingeschaltet, das als Aufsichtsbehörde des GKV-Spitzenverbands fungiert. FA-Vorsitzende Daniela Hänel sagt dazu: „Die Untätigkeit des Verbandes gefährdet die Transparenz und Kontrolle der Arzneimittelversorgung und steht im Widerspruch zur gesetzlich verankerten Informationsfreiheit. Da wir dieses Recht ernst nehmen, haben wir uns entschlossen, den gesetzlich abgesicherten Informationsanspruch gerichtlich durchzusetzen.“ Die Freie Apothekerschaft fordert nun eine zügige und vollständige Aufklärung der Vorgänge. Nur so lasse sich die aus ihrer Sicht rechtswidrige Rabattvergabe stoppen und die wohnortnahe Arzneimittelversorgung langfristig sichern.










