Die Freie Apothekerschaft reichte am 10. November 2025 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) und zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ein. Die Stellungnahme wird durch fünf Gutachten ergänzt.
Kernpunkte der Stellungnahme
Der Verband begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzes: die wohnortnahe Arzneimittelversorgung zu sichern, den Berufsstand der Apotheker zu stärken und Bürokratie zu reduzieren. Gleichzeitig sieht er jedoch in mehreren Bereichen Nachbesserungsbedarf, vor allem im Hinblick auf die Honorarstruktur, die Rolle der Vor-Ort-Apotheke und die Rahmenbedingungen für Arzneimitteldienstleistungen.
Apothekenhonorierung
Ein Hauptanliegen ist die Forderung nach einer deutlichen Erhöhung des Fixums auf mindestens 9,50 Euro, um der seit 2013 nicht angepassten Vergütung Rechnung zu tragen. Der Verband weist darauf hin, dass nach einer Untersuchung das Honorar bereits im Jahr 2023 bei 11,78 Euro hätte liegen müssen, wenn es nur inflationsgerecht angepasst worden wäre. Darüber hinaus lehnt die Freie Apothekerschaft die geplante Sonderregelung für sogenannte Landapotheken ab, da sie dem Grundsatz eines einheitlichen Abgabepreises widerspreche und zu Rechtsunsicherheit führen könne. Ferner wird gefordert, die Abrechnung von Individualrezepturen vollständig zu ermöglichen, also sowohl Wareneinsatz als auch Arbeits- und Zeitkosten zu berücksichtigen.
Sorge um Qualitätsstandards und Verantwortung
Ein weiterer Kritikpunkt der FA ist das Vorhaben, die Vertretungsbefugnisse für PTA auszuweiten. Der Verband lehnt diesen Punkt entschieden ab und sieht darin einen Eingriff in das Leitbild der Apotheke und eine potenzielle Gefährdung der pharmazeutischen Qualitätssicherung. Auch der Wegfall der Raumeinheit und die geplante Lockerung beim Laborerfordernis werden kritisch gesehen. Beide Maßnahmen schwächten aus Sicht der FA die Kontrolle über Herstellungs- und Prüfprozesse und könnten langfristig die Arzneimittelsicherheit gefährden. Die geplante flexible Öffnungs- und Bereitschaftsregelung lehnt die Freie Apothekerschaft ebenfalls ab und argumentiert, dass damit der gesetzliche Versorgungsauftrag gefährdet werde.
BVpta: Mehr Verantwortung mit klarer Qualifikation
Einen anderen Akzent setzt der Bundesverband Pharmazeutisch-technischer AssistentInnen e.V. (BVpta). Er begrüßt in seiner Stellungnahme grundsätzlich die geplanten Neuregelungen und den Ansatz, PTA künftig stärker einzubinden. Zugleich fordert der BVpta jedoch eine gesetzlich geregelte Weiterqualifizierung und klare Kompetenzabgrenzung.
Der Verband schlägt vor, eine neue Qualifikationsstufe „Pharmazie-Assistenz (PA)“ einzuführen. Dabei soll es sich um eine strukturierte Weiterbildung für erfahrene PTA mit definierten Befugnissen handeln, die in bestimmten Situationen vertretungsberechtigt unterstützen können, ohne die Leitungshoheit der Apotheker anzutasten. Um bundesweit einheitliche Qualitätsstandards sicherzustellen, sollen PTA-Schulen gesetzlich als Weiterbildungsorte verankert werden.
Einheitliche Linie: Sicherung der Vor-Ort-Versorgung
Trotz unterschiedlicher Schwerpunkte eint beide Verbände ein Ziel: die Stärkung der öffentlichen Apotheke als zentrale Säule der Arzneimittelversorgung. Dazu fordert die FA unter anderem ein grundsätzliches Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel (RX-Versandverbot). Ausländische Versandapotheken sollen verbindlich die GDP-Vorgaben („Good Distribution Practice“) einhalten müssen. Eine weitere Anregung der FA ist es, Rabattarzneimittel von der gesetzlichen Zuzahlung zu befreien, um Patienten zu entlasten und die Attraktivität der Vor-Ort-Apotheke zu stärken.










