Berlin. Die gesetzlichen Krankenkassen haben beschlossen, den Bund auf jährlich rund zehn Milliarden Euro zu verklagen. So wollen die Kassen durchsetzen, dass die Kosten für die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern vollständig vom Staat getragen werden.
Wer Bürgergeld bezieht, ist in der Regel gesetzlich krankenversichert. Nach Angaben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung zahlt der Bund pro Bürgergeldempfänger eine Pauschale von etwa 108 Euro im Monat. Nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbands wären aber mehr als 300 Euro pro Person notwendig, um die Ausgaben realistisch abzudecken. Die Folge: Den gesetzlichen Krankenkassen entstehe Jahr für Jahr eine Finanzierungslücke von rund zehn Milliarden Euro, die am Ende von allen Versicherten und ihren Arbeitgebern getragen werden müsse.
„Bund bleibt den gesetzlichen Krankenkassen rund zehn Milliarden Euro schuldig“
Die gesetzlichen Krankenkassen wünschten sich „Fairplay anstatt Foulspiel“, so Dr. Susanne Wagenmann. Die Verwaltungsratsvorsitzende bemängelt, stattdessen „bleibt der Bund den gesetzlichen Krankenkassen rund zehn Milliarden Euro schuldig. Da können wir nicht länger zuschauen.“ Leidtragende seien die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und deren Arbeitgeber. Das Vorgehen des Bundes bedeute höhere Arbeitskosten und weniger Netto vom Brutto – und schade dem Wirtschaftsstandort Deutschland.
Auch Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender auf Versichertenseite, äußerte sich unmissverständlich: „Seit vielen Jahren setzen wir uns auf allen Ebenen dafür ein, dass diese rechtswidrige Unterfinanzierung beendet wird. Ohne Erfolg. Nun reicht es! Wir sehen uns jetzt gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten.“ Beide Vertreter betonten, dass die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern in die alleinige Verantwortung des Bundes falle und nicht über die Beiträge von Beschäftigten und Unternehmen finanziert werden dürfe.
Risiko für die langfristige Finanzierbarkeit der Gesundheitsversorgung
Die aktuelle Regelung belaste die Versicherten und Arbeitgeber in mehrfacher Hinsicht. Zum einen steigen die Zusatzbeiträge. Zum anderen sinken die Rücklagen der Krankenkassen, sodass das System weniger stabil aufgestellt ist. Kritiker sehen darin ein Risiko für die langfristige Finanzierbarkeit der Gesundheitsversorgung. Schon heute liegen die Zusatzbeiträge auf Rekordniveau, Reserven sind vielerorts aufgebraucht und auch der Gesundheitsfonds steht unter Druck.
Juristische Auseinandersetzung dürfte noch in diesem Herbst beginnen
Die Klage richtet sich formell gegen die Zuweisungsbescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung für das Jahr 2026. Beklagte Partei ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt. Zuständig in erster Instanz ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Die juristische Auseinandersetzung dürfte in diesem Herbst beginnen, wenn die Zuweisungsbescheide für das Jahr 2026 ergehen.









