Berlin. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung lehnt den Verzicht auf freiwillige Leistungen der Krankenkassen ab. Damit positioniert sich der Dachverband der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich gegen einen Vorstoß aus der Ärzteschaft, wonach sogenannte Satzungsleistungen abgeschafft werden sollten, um finanzielle Spielräume zu schaffen.
Kassen: Verzicht auf Extraleistungen würde Qualität der Versorgung beschneiden
Die gesetzlichen Krankenkassen betrachten freiwillige Zusatzleistungen wie beispielsweise die Übernahme von Kosten für Zahnreinigung, Gesundheitskurse oder Homöopathie als wichtiges Instrument im Wettbewerb der Krankenkassen. Eine pauschale Streichung würde aus Sicht der Kassen nicht nur den Wettbewerb beschneiden, sondern auch die Versorgungsqualität in bestimmten Bereichen beeinträchtigen. Der GKV-Spitzenverband verweist darauf, dass Satzungsleistungen im Vergleich zu den gesetzlich festgeschriebenen Pflichtleistungen nur einen begrenzten Teil der Gesamtausgaben ausmachen. „Versicherten Leistungen zu streichen, würde die grundlegenden Probleme unseres Gesundheitssystems nicht lösen“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Bundesverbands.
Hintergrund der Debatte ist die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Steigende Ausgaben, unter anderem für Arzneimittel, Klinikbehandlungen und Personal, haben in den vergangenen Jahren zu einem erheblichen Druck auf die Beitragssätze geführt. Vor diesem Hintergrund hatte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, vorgeschlagen, die freiwilligen Leistungen der Krankenkassen auf den Prüfstand zu stellen und perspektivisch abzuschaffen.
Gassen: Zusatzleistungen für medizinische Grundversorgung nicht zwingend notwendig
Gassen argumentiert, dass die gesetzlichen Krankenkassen sich auf ihren Auftrag konzentrieren sollten, eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche medizinische Versorgung sicherzustellen. Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, erweiterte Impfangebote oder Zuschüsse zu bestimmten Gesundheitskursen sind demnach für eine medizinische Grundversorgung nicht zwingend notwendig.
Nach Darstellung der KBV könnten durch den Wegfall dieser freiwilligen Leistungen Mittel freigesetzt werden, die an anderer Stelle im System dringender benötigt würden. Ziel sei es, die Beitragssätze langfristig zu stabilisieren und eine weitere Belastung von Versicherten und Arbeitgebern zu vermeiden. Laut KBV verursache der Wettbewerb um Zusatzleistungen zudem einen administrativen Mehraufwand, der nicht unmittelbar der Patientenversorgung zugutekomme.
Kassen: Früherkennung und Vorsorge leisten Beitrag zur Kostensenkung
Der GKV-Spitzenverband weist diese Argumentation zurück. Nach seiner Einschätzung ist der Anteil der Satzungsleistungen an den Gesamtausgaben der Krankenkassen gering. Eine Abschaffung würde daher keine substanzielle Entlastung bringen. Gassen hingegen geht davon aus, dass die Streichung der freiwilligen Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen um eine Milliarde Euro pro Jahr entlasten würde.
Zudem betont der Verband, dass freiwillige Leistungen häufig gezielt eingesetzt würden, um Versorgungslücken zu schließen oder innovative Konzepte zu fördern. Dazu zählen beispielsweise Programme zur Prävention, besondere Angebote für chronisch Kranke oder zusätzliche Vorsorgeleistungen für bestimmte Zielgruppen. Diese Leistungen könnten dazu beitragen, Erkrankungen frühzeitig zu erkennen oder Komplikationen zu vermeiden, was langfristig ebenfalls Kosten sparen könne.
Kassen konkurrieren vor allem über Zusatzbeiträge und Serviceangebote
Ein zentraler Punkt in der Argumentation der Krankenkassen ist der Wettbewerb. Seit der Einführung des Gesundheitsfonds und des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs konkurrieren die Kassen unter anderem über Zusatzbeiträge und Serviceangebote. Satzungsleistungen gelten als ein Instrument, um sich im Wettbewerb zu profilieren.
Nach Darstellung des GKV-Spitzenverbandes würde eine Abschaffung dieser Leistungen den Wettbewerb einseitig auf den Beitragssatz reduzieren. Versicherte hätten dann weniger Möglichkeiten, sich anhand inhaltlicher Kriterien für eine Krankenkasse zu entscheiden. Dies könne langfristig auch Innovationsanreize mindern, da zusätzliche Versorgungsangebote nicht mehr als Differenzierungsmerkmal zur Verfügung stünden.
Die KBV hingegen sieht im derzeitigen Wettbewerb um Zusatzleistungen keine zwingende Verbesserung der medizinischen Versorgung. Aus ihrer Sicht sollten medizinische Leistungen einheitlich und bedarfsgerecht geregelt sein, statt über Satzungsregelungen unterschiedlich ausgestaltet zu werden. Eine stärkere Konzentration auf bundesweit einheitliche Standards könne Transparenz schaffen und das System vereinfachen.










