Berlin: Der GKV-Spitzenverband hat im Bewertungsausschuss die pauschale Absenkung der psychotherapeutischen Honorare um zehn Prozent beantragt. Nach Angaben des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks (DPNW) betrifft der Vorstoß nahezu alle psychotherapeutischen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Dieter Adler, Vorstandsvorsitzender des DPNW, bezeichnet den Vorstoß der Krankenkassen als einen „vorsätzlichen Sparbeschluss auf dem Rücken psychisch erkrankter Menschen“. Es sei unverantwortlich, dass die gesetzlichen Krankenkassen dem steigenden Bedarf nach Psychotherapie mit Kürzungen begegnen.
Dann werden viele Kollegen lieber Privatpatienten nehmen
In einer Pressemitteilung weist Adler weiter auf die hohe Inflation der vergangenen Jahre hin. Die Kosten seien seit 2021 um bis zu 16 Prozent gestiegen. Wenn nun auch noch die Einnahmen der Psychotherapeuten um zehn Prozent gekürzt würden, ergebe sich ein Einnahmeverlust in Höhe von 25 Prozent. Wenn das so komme, würden „viele Kollegen lieber Privatpatienten nehmen“, anstatt Kassenpatienten zu versorgen.
Nach Angaben des DPNW soll über die beantragte Honorarkürzung bereits am 11. März 2026 im Bewertungsausschuss entschieden werden. Die Absenkung um zehn Prozent soll demnach zum 1. April 2026 wirksam werden. Zwischen Beschluss und Inkrafttreten läge damit ein Zeitraum von weniger als drei Wochen. Das Netzwerk sieht darin eine erhebliche zeitliche Verdichtung. Praxen müssten sich innerhalb kürzester Zeit auf eine deutliche Reduzierung ihrer Einnahmen einstellen.
Der Verband warnt vor einschneidenden Folgen für die ambulante psychotherapeutische Versorgung, die sich nach seiner Einschätzung rasch bemerkbar machen könnten.
Flächendeckende Absenkung nahezu aller Leistungen
Nach Darstellung des DPNW handelt es sich bei den Vorschlägen der Kassen nicht um die gezielte Neubewertung einzelner Leistungsziffern, sondern um eine pauschale Reduzierung. Eine Absenkung um zehn Prozent würde nahezu das gesamte Spektrum psychotherapeutischer Leistungen betreffen. Eine solche Abwertung hätte nach Einschätzung des Netzwerks unmittelbare Auswirkungen auf die Einnahmesituation der Praxen.
Da psychotherapeutische Leistungen zeitlich festgelegt sind, lassen sich Einnahmeverluste nicht durch eine höhere Zahl an Sitzungen pro Tag ausgleichen. Mindereinnahmen würden daher unmittelbar auf das verfügbare Terminangebot durchschlagen.
Nach Angaben des Verbands würde die Kürzung nicht einzelne Teilbereiche betreffen, sondern flächendeckend wirken. Damit stünde die wirtschaftliche Grundlage vieler Praxen unter Druck.
Mögliche Folgen für die Versorgung
Psychotherapeutische Behandlungen werden in Deutschland überwiegend ambulant erbracht. Niedergelassene Psychotherapeuten behandeln einen Großteil der Patienten mit psychischen Erkrankungen. Nach Darstellung des DPNW besteht bereits jetzt eine hohe Nachfrage nach Therapieplätzen. Eine pauschale Absenkung der Honorare könne dazu führen, dass Praxen ihr Leistungsangebot einschränken oder weniger neue Patienten aufnehmen.
Beratungen im Bewertungsausschuss laufen
Ob die beantragte Kürzung umgesetzt wird, hängt von der Entscheidung im Bewertungsausschuss am 11. März 2026 ab. Der GKV-Spitzenverband hat sich zu Details der laufenden Beratungen bislang nicht öffentlich geäußert und verweist auf die Vertraulichkeit des Verfahrens.









