KBV: Realitätsfremd, bei der ambulanten Versorgung zu sparen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich deutlich gegen Überlegungen ausgesprochen, bei der ambulanten Versorgung Einsparungen vorzunehmen. Beim Pressegespräch zur „Finanzkommission Gesundheit“ warnte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen vor Fehlsteuerungen und negativen Auswirkungen auf die Versorgungsrealität in Praxen.

KBV

Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) positioniert sich gegen Überlegungen, bei der ambulanten Versorgung sparen zu wollen. Die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung sei kein Kostentreiber. Es sei „realitätsfremd, bei der ambulanten Versorgung einsparen zu wollen,“ sagte der KBV-Bundesvorsitzende Dr. Andreas Gassen bei einem Pressegespräch zur „Finanzkommission Gesundheit“. Diese Kommission soll im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) Potenziale für die Stabilisierung der Beitragssätze und für langfristige Strukturreformen erarbeiten. 

Praxen sind eine kostengünstige tragende Säule der medizinischen Versorgung 

Gassen verwies darauf, dass der ambulante Bereich in den vergangenen Jahren kaum zu den erheblichen Kostensteigerungen beigetragen habe. Zudem werde ein Großteil der medizinischen Leistungen kosteneffizient im ambulanten Bereich erbracht. Nach Angaben der KBV werden rund 90 Prozent aller Behandlungsfälle in Deutschland ambulant versorgt. Die Arzt- und Therapeuten-Praxen übernähmen damit die zentrale Rolle in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Einsparungen in diesem Bereich könnten nach Einschätzung der KBV zu einer Schwächung dieser Strukturen führen.

Die KBV verweist darauf, dass die Ausgabenentwicklung im ambulanten Sektor im Vergleich zu anderen Leistungsbereichen moderat verlaufe. Die Vergütung der Vertragsärzteschaft unterliege zudem festen Budgetierungen und Regulierungsmechanismen. Vor diesem Hintergrund sieht die KBV keinen sachlichen Anlass, ausgerechnet im ambulanten Bereich nach Einsparpotenzialen zu suchen.

Die Finanzkommission Gesundheit wurde vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzt, um Vorschläge zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erarbeiten. Hintergrund sind steigende Ausgaben und die Sorge vor weiter zunehmenden Beitragssätzen. Laut BMG sollen sowohl kurzfristige Entlastungsmöglichkeiten als auch strukturelle Reformansätze geprüft werden.

Keine Fehlanreize durch Sparmaßnahmen

Dr. Gassen verwies in dem Pressegespräch auch darauf, dass eine finanzielle Einschränkung der ambulanten Versorgung Fehlanreize setzen könne. Die ambulante Behandlung sei in vielen Fällen kostengünstiger als stationäre Versorgungsformen. Eine Schwächung des ambulanten Sektors könne dazu führen, dass mehr Leistungen in den kostenintensiveren stationären Bereich verlagert würden.

Nach Darstellung der KBV trägt die vertragsärztliche Versorgung wesentlich dazu bei, Krankenhauseinweisungen zu vermeiden und chronisch kranke Patienten kontinuierlich zu betreuen. Eine Reduzierung finanzieller Mittel könne die Sicherstellung dieser Leistungen erschweren. Bereits jetzt stünden viele Praxen unter wirtschaftlichem Druck, unter anderem durch steigende Personal- und Betriebskosten.

Die KBV fordert daher, die ambulante Versorgung bei Reformüberlegungen nicht als Einsparpotenzial zu betrachten, sondern als zentralen Bestandteil einer nachhaltigen Strukturentwicklung. Ziel müsse es sein, die Versorgungsstrukturen zu stärken und Bürokratie abzubauen, anstatt zusätzliche Belastungen zu schaffen.

Wartezeiten beim Facharzt: Ohne extrabudgetäre Vergütung weniger Termine

Erneut wandte sich der KBV-Bundesvorsitzende gegen Vorschläge, die extrabudgetäre Vergütung für Leistungen im Rahmen offener Sprechstunden zu streichen. In diesem Zusammenhang wies er die Kritik der Linkspartei an „angeblich zu langen Wartezeiten“ in Facharztpraxen zurück. Eine Streichung der extrabudgetären Vergütung führe zu weniger Terminen. Wenn Praxen aufgrund begrenzter Honorare wirtschaftlich unter Druck gerieten, könnten sie weniger Termine anbieten oder zusätzliche Leistungen nicht mehr im bisherigen Umfang erbringen. Dies wiederum könne sich unmittelbar auf die Wartezeiten auswirken.

Die KBV verweist darauf, dass bereits heute zahlreiche Praxen ihre Kapazitätsgrenzen erreicht hätten. Gleichzeitig steige der Behandlungsbedarf, unter anderem durch demografische Entwicklungen und eine zunehmende Zahl chronisch Erkrankter. Vor diesem Hintergrund seien pauschale Sparvorgaben nicht geeignet, die Versorgungssituation zu verbessern.

Autor:
Stand:
16.02.2026
Quelle:

Kassenärztliche Bundesvereinigung: 

  1. Diskussion um Kassen-Sparvorschläge: Dr. Andreas Gassen: „Realitätsfremd, bei ambulanter Versorgung zu sparen, zuletzt abgerufen am 16. Februar 2026
  2. Facharzt-Wartezeiten: Geringerer finanzieller Spielraum führt zu weniger Terminen, zuletzt abgerufen am 16. Februar 2026
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