Berlin. Die gesetzlichen Krankenkassen bemängeln seit Jahren, dass der Bund sich nicht ausreichend an den Gesundheitsausgaben für die Bezieher von Bürgergeld beteiligt. Nachdem der Streit nicht beigelegt werden konnte, beschreiten die gesetzlichen Krankenkassen nun den Klageweg. Wie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) mitteilt, liegt nun eine erste Musterklage beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vor. Die zentrale Forderung: Der Bund soll die tatsächlichen Kosten für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden tragen. Ziel ist laut GKV-Spitzenverband, letztlich die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der derzeitigen Finanzierungspraxis zu klären. Damit könne ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorbereitet werden.
GKV: Ausgaben für Bezieher von Bürgergeld schaffen eine strukturelle Deckungslücke
Die Kassen begründen ihre Klagen damit, dass die Beiträge, die der Bund als Pauschalen für Bürgergeldbeziehende in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlt, seit Jahren nicht kostendeckend seien. Die Bundesregierung übertrage damit staatliche Aufgaben auf die Solidargemeinschaft der Versicherten. Nach Berechnung des GKV-Spitzenverbandes belaufen sich die Mehrkosten, die für die Versorgung der Bürgergeldbeziehenden pro Jahr anfallen, auf rund zehn Milliarden Euro. Diese Summe müsse die gesetzliche Krankenversicherung durch die Einnahmen aus Beiträgen und Zusatzbeiträgen ausgleichen. Der Verband verweist auf Gutachten, wonach die tatsächlichen Kosten pro Bürgergeldbeziehendem weit über den Beträgen liegen, die derzeit als Pauschale vom Bund an den Gesundheitsfonds fließen.
So habe sich aus vorliegenden Analysen ergeben, dass die Pauschalen deutlich hinter den realen Durchschnittskosten zurückbleiben. Für die Krankenkassen bedeute dies eine strukturelle Deckungslücke. Nach Verbandsangaben wird nur ein Bruchteil der tatsächlichen Versorgungskosten durch die staatlichen Zahlungen abgefangen, während die Solidargemeinschaft die Differenz über Beitragssätze stemmen muss.
Ist der Staat verpflichtet, Kosten so zu erstatten, wie sie tatsächlich anfallen?
Die seit Jahren bestehenden Hinweise auf eine Unterdeckung haben laut GKV-Spitzenverband nicht zu einer nachhaltigen politischen Anpassung geführt. Die Klage sei daher ein Schritt, um die aus Sicht der Kassen notwendige Klärung herbeizuführen. Im Mittelpunkt der juristischen Prüfung steht insbesondere die Frage, ob der Staat verpflichtet ist, die Kosten so zu erstatten, wie sie in der regulären medizinischen Versorgung tatsächlich anfallen. Sollte das Gericht feststellen, dass die Pauschalen nicht ausreichen, könnte daraus eine weitreichende Verpflichtung zur Nachzahlung entstehen.
Nach Einschätzung des Verbandes wäre die juristische Klärung nicht nur für die gesetzlichen Krankenkassen relevant, sondern für das Solidarprinzip insgesamt. Aus seiner Sicht ist es grundlegend, dass versicherungsfremde Leistungen durch Steuermittel getragen werden.
Erfolgreiche Klage könnte Belastung für die Beitragszahler senken
Die Klagen könnten, je nach Ausgang, Auswirkungen auf Beitragssätze und Finanzierungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Sollte das Gericht den Krankenkassen Recht geben, könnte der Bund verpflichtet sein, die Pauschalen künftig stärker an den tatsächlichen Durchschnittskosten zu orientieren. In diesem Fall könnte die Belastung der Versicherten und Arbeitgeber nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes sinken.
Sollte die Klage nicht erfolgreich sein, müsste die Finanzierungslast weiterhin überwiegend über Beiträge getragen werden. Die Kassen weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass steigende Ausgaben und nicht kostendeckende Bundeszahlungen langfristig den Spielraum für Leistungen und Stabilität des Beitragssatzes beeinflussen könnten.








