Hebammen fordern 1:1-Betreuung – Schiedsstelle kürzt Leistungen für Beleg-Hebammen

Hebammen beklagen seit Jahren unzureichende Bedingungen in der Geburtshilfe. Der aktuelle Schiedsspruch zur Hebammen-Vergütung verschärft laut Deutschem Hebammenverband die Lage und gefährde die Qualität der Geburtshilfe. Die GKV widerspricht: Die neue Honorarregelung stelle die Hebammen deutlich besser.

Hebamme mit Familie im Krankenhaus

Berlin/Stuttgart. Jede Frau soll bei der Geburt von einer Hebamme betreut werden können. So die Forderung des Deutschen Hebammenverbands (DHV) in einer Petition zur 1:1-Betreuung von Gebärenden. Aktuell sei die Betreuung von Frauen während der Geburt in deutschen Kliniken häufig nicht ausreichend sichergestellt. Der DHV warnt, dass die Mehrfachbetreuung wesentlich dazu beiträgt, dass viele Mütter negative Geburtserfahrungen machen.

DHV: Ein Drittel der Frauen erlebt Geburten als traumatisch

Nach Angaben des Verbandes erlebt etwa ein Drittel der Frauen in Deutschland die Geburt als traumatisch. Demnach berichten mehr als 40 Prozent der Gebärenden von medizinischen Eingriffen wie Dammschnitten oder vaginalen Untersuchungen, die ohne ihre ausdrückliche Zustimmung erfolgt seien. Der DHV führt diese Zahlen auch auf die strukturellen Probleme in der klinischen Geburtshilfe zurück, insbesondere auf den Personalmangel und fehlende individuelle Betreuung.

Vor diesem Hintergrund fordert der Verband eine gesetzlich verankerte 1:1-Betreuung durch eine Hebamme während der Geburt. Die Petition unter dem Titel „Frauen zahlen den Preis“ wurde im Februar gestartet und läuft noch bis 7. Mai. Nach Verbandsangaben haben bis zum Weltgesundheitstag am 7. April bereits rund 64.000 Menschen die Petition unterzeichnet.

Studien: Betreuung durch Hebammen senkt Interventionsraten unter der Geburt

Ziel der Petition ist es, den politischen Druck auf Bundestag und Bundesregierung zu erhöhen. Der Verband argumentiert, dass eine 1:1-Betreuung nicht nur das Geburtserlebnis verbessere, sondern auch medizinisch sinnvoll sei. Studien zufolge sinken bei einer kontinuierlichen Hebammenbetreuung unter anderem die Interventionsraten sowie die Wahrscheinlichkeit für Kaiserschnitte und andere operative Eingriffe. Auch psychische Folgebelastungen könnten reduziert werden.

GKV und DHV bewerten Spruch der Schiedsstelle kontrovers

Eine auf Bundesebene eingesetzte Schiedsstelle hat in der vergangenen Woche über die Anpassung des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V entschieden. Der DHV bemängelt, dass die rund 19.000 freiberuflichen Beleghebammen durch die Neuregelung schlechter gestellt würden.  Der Verband sieht „die Qualität der Geburtshilfe massiv gefährdet“ und verweist darauf, dass bundesweit mehr als zwanzig Prozent der Geburten in Kliniken von freiberuflichen Hebammen im Belegsystem begleitet werden. In Bayern oder einen Regionen Banden-Württembergs sei es sogar die Mehrzahl aller Geburten.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassenversicherung (GKV-Spitzenverband) bewertet den Schiedsspruch hingegen als Fortschritt. Die GKV stelle mit der Neuregelung zusätzliche finanzielle Mittel bereit, wenn mehr Beleghebammen in ein Team aufgenommen werden. Dass ermögliche „mehr Eins-zu-eins-Betreuungen“. Nach GKV-Angaben erhalten freiberuflich tätige Hebammen ab November 2025 deutlich mehr Geld. Der Stundensatz steigt demnach von 56 Euro auf 74 Euro vor. Von Mai an greife eine erste Erhöhung um 10 Prozent. 

DHV: Vergütung berücksichtigt Arbeitsrealität der Beleghebammen nicht ausreichend

Der Deutsche Hebammenverband kritisiert, dass die Entscheidung im Schiedsverfahren die Arbeitsrealität der Beleghebammen nicht ausreichend berücksichtigt habe. Die Vergütung entspreche weder dem Aufwand noch den Haftungsrisiken, die mit der freiberuflichen Geburtshilfe im klinischen Bereich verbunden sind. Der Landesverband Baden-Württemberg spricht von einem drohenden Wegfall bewährter Versorgungsmodelle.

Der DHV fordert daher Nachverhandlungen über die Bedingungen der freiberuflichen klinischen Geburtshilfe und politische Unterstützung für nachhaltige und faire Vergütungsmodelle. Auch aus der Petition heraus wird betont, dass eine gute Betreuung nur möglich sei, wenn die Arbeitsbedingungen der Hebammen wirtschaftlich tragfähig sind.

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