Bundestag beschließt verpflichtendes Ernährungsscreening in Krankenhäusern

Bis zu 30 % der Klinikpatienten sind mangelernährt oder gefährdet. Der Bundestag will das Problem nun systematisch angehen. Krankenhäuser sollen künftig verpflichtend auf Mangelernährung screenen.

Älterer Mann Mangelernährung

Der Bundestag hat erstmals eine verpflichtende systematische Erkennung von Mangelernährung im Krankenhaus beschlossen. Grundlage ist das am 6. März verabschiedete Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Damit wird der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, verbindliche Qualitätsvorgaben für ein Ernährungsscreening bei stationären Patienten zu entwickeln.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) bewertet die gesetzliche Verankerung als wichtigen Schritt für die Patientenversorgung. Rund zwei Jahrzehnte nach der „German Hospital Malnutrition Study“, die bereits 2006 auf die Folgen klinischer Mangelernährung hingewiesen hatte, soll das Thema nun strukturell im Klinikalltag verankert werden.

Häufiges, aber unterschätztes Problem

Mangelernährung gehört zu den häufig übersehenen Risiken im Krankenhaus. Studien zufolge sind bis zu 30 % der stationären Patienten betroffen oder weisen ein erhöhtes Risiko auf. Besonders häufig trifft es ältere Menschen. Die Konsequenzen können gravierend sein. Dazu zählen mehr postoperative Komplikationen, eine verzögerte Wundheilung sowie längere Krankenhausaufenthalte. Auch die Sterblichkeit kann steigen. Gleichzeitig entstehen dem Gesundheitssystem hohe Zusatzkosten. Nach Einschätzung der Fachgesellschaft wird das Problem im klinischen Alltag bislang oft nicht ausreichend erkannt.

Gesetz schafft Grundlage für Qualitätsvorgaben

Das Krankenhausreformanpassungsgesetz verpflichtet den Gemeinsame Bundesausschuss, bis Ende 2027 eine Qualitätssicherungs-Richtlinie zu erarbeiten. Diese soll verbindliche Anforderungen für Krankenhäuser festlegen. Es sind unter anderem ein systematisches Screening auf Mangelernährung bei der Aufnahme, Anforderungen an qualifiziertes Personal sowie Vorgaben für eine strukturierte Therapieplanung geplant, wenn eine Mangelernährung diagnostiziert wird. Nach Angaben aus der Gesundheitspolitik soll damit erstmals sichergestellt werden, dass der Ernährungszustand von Patienten bereits zu Beginn des Klinikaufenthalts erfasst und bei Bedarf gezielt behandelt wird.

Fachgesellschaften hatten Reform gefordert

Die gesetzliche Regelung ist auch Ergebnis jahrelanger fachlicher Diskussionen. Bereits 2023 hatten 25 medizinische Fachgesellschaften im Zuge der Krankenhausreform gefordert, die ernährungsmedizinische Versorgung stärker zu berücksichtigen. Zu den Unterstützern gehörten unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin, die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten, die Deutsche Krebsgesellschaft sowie die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie.

Auch im parlamentarischen Verfahren wurde das Thema aufgegriffen. Vertreter der Ernährungsmedizin nahmen als Sachverständige an Anhörungen des Gesundheitsausschusses teil.

Umsetzung liegt nun beim G-BA

In den kommenden Jahren wird der Gemeinsame Bundesausschuss konkrete Vorgaben zur Umsetzung entwickeln. Fachgesellschaften kündigten bereits an, den Prozess wissenschaftlich zu begleiten. Ziel ist eine evidenzbasierte und praxistaugliche Richtlinie, die in allen Krankenhäusern umgesetzt werden kann. Langfristig soll dadurch die ernährungsmedizinische Versorgung verbessert und Komplikationen durch Mangelernährung reduziert werden.

Autor:
Stand:
14.03.2026
Quelle:
  1. Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V.: Pressemitteilung, 10.03.2026
  2. Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt Weiterentwicklung der Krankenhausreform, 06.03.2026
  3. Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) 04.03.2026
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