Praxen dürfen mehr Patienten ausschließlich online behandeln

KBV und GKV-Spitzenverband haben rückwirkend zum 1. April 2025 eine einheitliche Obergrenze für die Durchführung von Videosprechstunden beschlossen: Bis zu 50 Prozent aller Patienten können künftig ausschließlich digital versorgt werden, unabhängig davon, ob sie der Praxis bereits bekannt sind.

Videosprechstunde

Berlin. Online-Videosprechstunden werden aufgewertet: Vertragsärzte und Psychotherapeuten dürfen ab sofort mehr Patienten ausschließlich online behandeln. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) haben sich darauf verständigt, dass der Anteil der den Praxen bislang unbekannten Patienten in der Online-Sprechstunde auf bis zu 50 Prozent steigen darf. Damit gilt für unbekannte Patienten die gleiche Quote wie für Patienten, die zuvor schon persönlich in der Praxis vorstellig geworden waren. Die Regelung gilt rückwirkend vom 1. April 2025.

Mit der Neuregelung dürfen Praxen nun maximal die Hälfte der Behandlungsfälle in Online-Videosprechstunden leisten. Bislang galt diese Quote nur für bekannte Patienten mit mindestens einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt in den zurückliegenden drei Quartalen. Für unbekannte Patienten war die Quote auf 30 Prozent beschränkt. Diese Differenzierung entfällt nun. 

KBV: Erhebliche Vereinfachung für Praxisorganisation und Abrechnungspraxis 

Zur 50‑Prozent-Obergrenze zählen nur rein digitale Behandlungsfälle: Sobald Patienten im gleichen Quartal auch persönlich in der Praxis erscheinen, zählt die Behandlung nicht mehr als reiner Video­fall. Das gilt ebenso für Behandlungen im organisierten Notdienst oder bei Akutfällen. Der Zuschlag nach GOP 01452 bleibt weiterhin nur für bekannte Patienten abrechenbar.  

Die KBV bewertet die Änderung als erhebliche Vereinfachung für die Praxisorganisation und die Abrechnungspraxis. Sie schaffe mehr Flexibilität, da Ärzte bis zur Hälfte ihrer Patienten ausschließlich digital betreuen könnten. Das sei eine Erleichterung insbesondere für Praxen mit vielen neuen Patienten oder für Telemedizinanbieter.

KBV-Praxisinfo informiert über alle wichtigen Regelungen zur Videosprechstunde

Videosprechstunden bieten unbestrittene Vorteile: Sie entlasten Praxen und Patienten, vor allem bei chronischen Erkrankungen, in der Nachsorge oder bei Beratungen ohne direkten Untersuchungsbedarf. Trotzdem mahnen Fachleute, dass Qualität und Datenschutz nicht auf der Strecke bleiben dürfen. Die KBV stellt klar, dass Videodienstanbieter beispielsweise zertifizierte Systeme nutzen müssen – gemäß Anlage 31b zur IT‑Sicherheit und zum Datenschutz – und dass die Verbindung Ende‑zu‑Ende-verschlüsselt sein muss. Über alle weiteren wichtigen Rahmenbedingungen informiert die KBV-PraxisInfo Online in die Praxis mit der Videosprechstunde.

Zahl der Videosprechstunden legt nach Abschwung wieder deutlich zu

Nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) ist die Zahl der Videosprechstunden im vergangenen Jahr deutlich angestiegen: um 23 Prozent auf 711.000. Damit ist der Abwärtstrend aus den vergangenen Jahren gestoppt. 2021 hatte die Krankenkasse noch den coronabedingten Höchstwert von 956.000 digitalen Behandlungen verzeichnet. 2022 waren 717.000 Videosprechstunden, 2023 nur noch 576.000.

Laut TK entfällt der Großteil der Videosprechstunden auf Allgemeinmedizin und Psychotherapie. 68 Prozent der Menschen in Deutschland seien bereit, Videosprechstunden zu nutzen.

Autor:
Stand:
25.07.2025
Quelle:
  1. KBV: Videosprechstunde: Hinweise zur Durchführung und Abrechnung in Praxen, PDF-Download, zuletzt abgerufen am 21. Juli 2025
  2. KBV: Themenseite Videosprechstunde
  3. Techniker Krankenkasse: TK: Wieder mehr Videosprechstunden - Anstieg um 23 Prozent, zuletzt abgerufen am 21. Juli 2025
     
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