Neue Vorhaltepauschale soll hausärztliche Versorgung verbessern

KBV und GKV Spitzenverband haben sich auf eine Reform der Finanzierung hausärztlicher Praxen verständigt: Statt der bisherigen Strukturpauschale gilt ab 2026 eine Vorhaltepauschale. Hausärzte und KBV sehen vor allem Nachteile, die GKV spricht von positiven Impulsen für bessere Versorgung.

Seniorenheim Arzt

Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV‑Spitzenverband haben sich darauf verständigt, die bislang pauschal gezahlte Strukturpauschale für die hausärztliche Versorgung durch eine Vorhaltepauschale zu ersetzen. Die Umstellung soll zum 1. Januar 2026 erfolgen.

Praxen müssen für Vorhaltepauschale Quoten für bestimmte Leistungen erfüllen

Laut Beschluss des Bewertungsausschusses soll die Vorhaltepauschale nur gewährt werden, wenn Praxen festgelegte Quoten für bestimmte Leistungen erbringen. Zu diesen Leistungen zählen beispielsweise: 

  • Haus‑ und Pflegeheimbesuche
  • Erweiterte Sprechzeiten (z. B. Freitagnachmittag, Samstag)
  • Chronische Wundversorgung und Kleinchirurgie
  • Videosprechstunden
  • Hausärztliche Basisdiagnostik (z. B. Langzeit‑EKG, Spirometrie)
  • Ultraschalluntersuchungen
  • Impfungen
  • Versorgung geriatrischer und palliativer Patientinnen und Patienten
  • Mitarbeit in Qualitätszirkeln oder ärztlichen Verbünden
  • Teilnahme an der Versorgung von Pflegeheimpatienten

Praxen, die mindestens zwei und bis zu sieben der geforderten Kriterien erfüllen, erhalten laut Bewertungsausschuss einen Zuschlag von zehn Punkten zur Grundpauschale. Werden acht oder mehr Kriterien erfüllt, steigt der Zuschlag auf 30 Punkte. Die Grundpauschale selbst beträgt aktuell 128 Punkte (GOP 03040).

Zudem sieht das System Anreize für höhere Behandlungszahlen vor: Praxen mit mehr als 1.200 Fällen pro Hausarzt im Quartal bekommen einen etwas höheren Zuschlag, während Praxen mit unter 400 Fällen einen Abschlag hinnehmen müssen. 

HÄV: „Von einer Reform kann keine Rede sein. Hier wurde eine Chance mutwillig vertan.“

Der Bundesverband der Hausärztinnen und Hausärzte (HÄV) kritisiert die Vorhaltepauschale mit deutlichen Worten: Das Ergebnis sei ernüchternd, schreiben die Bundesvorsitzenden, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier, in einer Presseerklärung. Die Selbstverwaltung habe sich geweigert, ihren Job zu machen und klammere sich ängstlich an den Status Quo. Nach Einschätzung des HÄV werden mit der Neuregelung mehr als 90 Prozent der Zahlungen wie bisher verteilt. Wörtlich heißt es: „Von einer Reform kann keine Rede sein. Hier wurde eine Chance mutwillig vertan.“

Die KBV wiederum sieht Risiken, dass die neue Pauschale viele Praxen finanziell benachteiligen könnte. Man habe in den Verhandlungen mit den Kassen aber eine „gangbare Lösung unter schlechten Rahmenbedingungen gefunden“, so die KBV-Vorstände Dr. Andreas Gassen und Dr. Stephan Hofmeister. Gleichzeitig bezeichnet die KBV als Erfolg, was der HÄV kritisiert: Es sei der KBV gelungen, große Umverteilungen zwischen den hausärztlichen Praxen zu verhindern, indem „das umzuverteilende Honorarvolumen klein geblieben ist.“

Die Vorhaltepauschale ist Bestandteil des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes 2025, umgesetzt über den Bewertungsausschuss vom August 2025. Sie soll ausgabenneutral sein – die bisherigen Fördermittel werden lediglich umgewidmet, ohne Mehrkosten für das System. 

Autor:
Stand:
01.09.2025
Quelle:
  1. GKV-Spitzenverband: Hausärztliche Versorgung verbessern, zuletzt abgerufen am 26. August 2025
  2. Bundesverband der Hausärztinnen und Hausärzte (HÄV): Pressestatement zur Vorhaltepauschale, zuletzt abgerufen am 26. August 2025
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