Berlin. In einer gemeinsamen Stellungnahme warnen führende Psychotherapeutenverbände davor, psychotherapeutische Behandlungen von einer Überweisung durch Primärärzte abhängig zu machen. Sie fordern den Erhalt des bewährten Erstzugangsrechts zur Psychotherapie.
Verbände: Etabliertes System ohne Überweisungen hat sich bewährt
Seit 1999 haben gesetzlich Versicherte in Deutschland das Recht, sich direkt an Psychotherapeuten zu wenden, ohne zuvor eine Überweisung durch einen Hausarzt oder eine Hausärztin einholen zu müssen. Dieses System hat sich nach Ansicht der Verbände bewährt und ermöglicht eine zeitnahe und bedarfsgerechte Versorgung psychisch erkrankter Menschen. Die Verbände warnen davor, dieses etablierte System zu gefährden. Eine verpflichtende hausärztliche Überweisung könnte den Zugang zur Psychotherapie erschweren und zu längeren Wartezeiten führen. Besonders in ländlichen Regionen, in denen es ohnehin an psychotherapeutischen Angeboten mangelt, könnte sich die Versorgungslage weiter verschlechtern. Angesichts der mitunter mangelhaften ambulanten Versorgung sei es auch fraglich, ob „zwei Millionen Neupatient*innen pro Jahr in den Hausarztpraxen tatsächlich auch zeitnah eine Überweisung bekämen“.
Einführung der Primärarzt-Überweisung würde keine Einsparungen bringen
Die im Koalitionsvertrag angestrebte Primärarzt-Einführung soll Doppeluntersuchungen und Parallelbehandlungen bei Haus- und Fachärzten vermeiden. Die Therapeutenverbände argumentieren, dass eine Parallelbehandlung in der Psychotherapie gar nicht möglich sei. Vielmehr würden Psychotherapien grundsätzlich durch die Krankenkassen genehmigt. Damit sei eine Doppelbehandlung ausgeschlossen. Hinzu komme, dass schon jetzt Gutachter eingeschaltet würden, um die Notwendigkeit von Langzeitbehandlungen zu prüfen. Dieses Antrags- und Genehmigungsverfahren stelle Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von psychotherapeutischen Behandlungen sicher, und erfülle damit schon heute genau den Zweck, den der Gesetzgeber von einem steuernden Primärarztsystem erwartet.
Zusätzliche bürokratische Hürden gefährden das Patientenwohl
Die Einführung einer Überweisung durch Primärärzte gefährdet nach Einschätzung der Verbände das Patientenwohl. Sie argumentieren, dass eine Einschränkung des direkten Zugangs nicht im Interesse der Patienten sei. Viele Betroffene würden sich ohnehin schwertun, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zusätzliche Hürden könnten dazu führen, dass notwendige Behandlungen nicht oder zu spät begonnen werden. Gerade bei psychischen Erkrankungen aber ist eine frühzeitige Intervention entscheidend für den Behandlungserfolg. Verzögerungen könnten den Krankheitsverlauf negativ beeinflussen und die Heilungschancen mindern.
Eine hausärztliche Einschätzung könne sogar kontraproduktiv sein, da sie den Zugang zur Behandlung verzögere, schreiben die Verbände. Psychotherapeuten verfügten über die notwendige fachliche Expertise, um eigenständig Diagnosen zu stellen und einen etwaigen Behandlungsbedarf zu erkennen.
Verbände: Reformen dürfen nicht zulasten der psychotherapeutischen Versorgung gehen
Die Verbände appellieren an die politischen Entscheidungsträger, das bewährte System des unmittelbaren Zugangs zur Psychotherapie zu erhalten. Mögliche Reformen im Gesundheitswesen dürften nicht zulasten der psychotherapeutischen Versorgung gehen. Insbesondere im Kontext der aktuellen Diskussionen um die Reform der ambulanten Versorgung sei es wichtig, die Besonderheiten der psychotherapeutischen Behandlung zu berücksichtigen. Pauschale Regelungen, die für somatische Erkrankungen sinnvoll sein mögen, könnten sich im Bereich der psychischen Gesundheit kontraproduktiv auswirken.
An der Stellungnahme beteiligte Verbände
An der gemeinsamen Stellungnahme zur Unverhandelbarkeit des Erstzugangsrecht zur Psychotherapie sind folgende Verbände beteiligt: Deutsche Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV), Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP), Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT), Deutscher Fachverband für Verhaltenstherapie (DFV), Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) sowie Systemische Gesellschaft (SG)









