Bundesrechnungshof: 2,9 Milliarden Euro für schnellere Facharzt-Termine verpuffen

Der Bundesrechnungshof hat die Ausgaben für die ärztliche Terminvermittlung geprüft. Das Ergebnis fällt deutlich aus: Trotz zusätzlicher Milliardenbeträge haben sich die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte nicht verkürzt. Teilweise sind sie sogar länger geworden.

Arzttermin

Berlin. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) für schnellere Facharzttermine hat seine Ziele trotz Milliardenausgaben nicht erreicht. gescheitert. Der Bundesrechnungshof kommt in einem Prüfbericht für den Haushaltsausschuss zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Krankenkassen bis Mitte 2024 rund 2,9 Milliarden Euro zusätzlich ausgegeben haben, ohne dass sich daraus ein messbarer Nutzen für die Patienten ergeben habe.

Mit dem TSV-Gesetz wollte der Gesetzgeber den Zugang zur ambulanten medizinischen Versorgung verbessern. Gesetzlich Versicherte sollten schneller Termine bei Fachärzten erhalten. Zentrales Instrument waren die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie zusätzliche Vergütungen für Ärzte, die kurzfristig Behandlungstermine anbieten.

Wartezeiten für gesetzlich Versicherte sogar deutlich gestiegen

Ein zentrales Ergebnis der Prüfung betrifft die Entwicklung der Wartezeiten. Diese seien entgegen der politischen Zielsetzung nicht gesunken, sondern sogar gestiegen. Demnach mussten gesetzlich Versicherte im Jahr 2024 im Durchschnitt rund 42 Tage auf einen Facharzttermin warten. Vor Einführung des Gesetzes lag die durchschnittliche Wartezeit im Jahr 2019 noch bei etwa 33 Tagen.

Besonders deutlich falle die Verlängerung der Wartezeiten in stark nachgefragten Facharztgruppen wie Orthopädie, Dermatologie und Psychotherapie ins Gewicht. 
Bundesrechnungshof: Wirkung der Terminservicestellen begrenzt

Die Terminservicestellen sollten Patienten innerhalb definierter Fristen an freie Arzttermine vermitteln. Laut Bundesrechnungshof wird dieses Ziel zwar formal erfüllt, der tatsächliche Effekt auf die Versorgung sei jedoch gering. In vielen Fällen erhielten Patienten Termine, die zeitlich nicht früher lagen als selbst vereinbarte Termine.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Erfolgskontrolle der Maßnahmen. Laut Bundesrechnungshof fehlen belastbare Kennzahlen, mit denen sich der tatsächliche Nutzen der Terminvermittlung bewerten ließe. Weder sei systematisch erfasst worden, wie viele vermittelte Termine tatsächlich schneller zustande kamen, noch, wie häufig Patienten mehrere Anläufe unternehmen mussten.

Diese unzureichende Datenlage erschwere es, wirksame von unwirksamen Maßnahmen zu unterscheiden. Nach Ansicht der Prüfer sei damit auch eine zielgerichtete Weiterentwicklung des Systems kaum möglich.

Wesentlicher Teil der Mehrausgaben entfällt auf zusätzliche Honorare für Ärzte

Ein wesentlicher Teil der Mehrausgaben entfällt laut Bundesrechnungshof auf zusätzliche Honorare für Ärzte. Diese erhalten Zuschläge, wenn sie über die Terminservicestellen Patienten behandeln oder besonders kurzfristige Termine anbieten. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass diesen Zahlungen keine nachweislich zusätzliche Leistung gegenüberstehe.

Der Bericht weist zudem auf mögliche Fehlanreize hin. In einigen Fällen seien Facharzttermine nur nach Vorlage eines Dringlichkeitsnachweises durch den Hausarzt vergeben worden. Dies habe zusätzliche Arztkontakte erforderlich gemacht und die Abläufe für Patienten verlängert, statt sie zu beschleunigen.

Nach Einschätzung der Prüfer wurden Termine teilweise lediglich umetikettiert, ohne dass tatsächlich mehr Behandlungszeit zur Verfügung gestellt wurde. Die zusätzlichen Honorare hätten damit vor allem zu höheren Ausgaben geführt, nicht aber zu einer besseren Erreichbarkeit ärztlicher Leistungen.

Lange Wartezeiten: Strukturelle Engpässe bleiben bestehen

Der Bericht macht deutlich, dass die Ursachen langer Wartezeiten tiefer liegen. Regionale Unterschiede in der Arztdichte, hohe Nachfrage in einzelnen Fachgebieten und veränderte Arbeitszeiten in der ambulanten Versorgung begrenzen die verfügbaren Kapazitäten.

Nach den Angaben des Bundesrechnungshofs ist die durchschnittliche Wochenarbeitszeit niedergelassener Ärzte in den vergangenen Jahren gesunken. Lag sie 2014 noch bei rund 41 Stunden, betrug sie 2023 etwa 34,5 Stunden. Diese Entwicklung trage zusätzlich dazu bei, dass bestehende Engpässe durch Terminvermittlung allein nicht ausgeglichen werden können.

Milliardenaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen

Angesichts der Ergebnisse empfiehlt der Bundesrechnungshof, die Vergütungsregelungen zur Terminvermittlung zeitnah zu überprüfen und gegebenenfalls abzuschaffen. Der bisherige Milliardenaufwand stehe in keinem angemessenen Verhältnis zum erzielten Nutzen.

Nach Ansicht der Prüfer lassen sich strukturelle Versorgungsprobleme nicht allein durch finanzielle Anreize lösen. Notwendig seien stattdessen eine bessere Bedarfsplanung, eine zielgenauere Steuerung der Versorgung sowie eine transparente Erfolgskontrolle.

Autor:
Stand:
15.02.2026
Quelle:
  1. Die Welt: Rechnungshof rügt Milliarden-Verschwendung bei Vermittlung von Arztterminen, zuletzt abgerufen am 6. Februar.
  2. ZWP-online: Rechnungshof: Milliarden für Ärzte bringen nichts, zuletzt abgerufen am 6. Februar.
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