Freie Apothekerschaft: Verbot des Rx-Versandhandels ist unionsrechtlich zulässig

Eine klare politische Linie zum Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln fehlt bislang. Die Freie Apothekerschaft appelliert an die Bundesregierung, endlich zu handeln; denn ein Verbot wäre juristisch möglich und gesundheitspolitisch dringend geboten.

Paket Versandapotheke

Auf dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf blieb Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in ihrer Haltung zum Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vage. Ein klares Bekenntnis zu einem Rx-Versandhandelsverbot blieb aus. Stattdessen sprach die Ministerin davon, das Thema „noch einmal mitzunehmen“. Für viele Apotheker ist das ein enttäuschendes Signal in einer Phase, in der die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe angespannt ist.

ABDA fordert Rückführung des Versandhandels

Mit deutlicher Mehrheit hat die Hauptversammlung der deutschen Apotheker einem Antrag des ABDA-Vorstands zugestimmt, den Versandhandel mit Arzneimitteln auf das unionsrechtlich gebotene Maß zu begrenzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits 2003 entschieden (C-322/01, „Deutscher Apothekerverband“), dass ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel aus Gründen des Gesundheitsschutzes zulässig ist. Diese Befugnis wurde 2011 vom EU-Gesetzgeber in Artikel 85c Absatz 1 der Richtlinie 2001/83/EG kodifiziert und damit ausdrücklich bestätigt.

Trotzdem hatte der deutsche Gesetzgeber im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) zum 1. Januar 2004 den Versandhandel auch mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln uneingeschränkt zugelassen. Diese Entscheidung bewertet die ABDA heute kritisch.

Ordnungspolitische Verwerfungen und Erosion der Preisbindung

Nach Einschätzung der ABDA hat die ‚überschießende‘ Liberalisierung des Rx-Versandhandels zu ordnungspolitischen Verwerfungen geführt. Ausländische Versandapotheken unterlaufen gezielt Vorschriften des deutschen Arzneimittelrechts, etwa die einheitliche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten führen laut ABDA dazu, dass Verstöße von den zuständigen Behörden kaum sanktioniert werden können. Gleichzeitig werde durch die wachsende Versandpraxis der besondere Charakter des Arzneimittels als sensibles Gut zunehmend trivialisiert. Arzneimittel werden in der Wahrnehmung vieler Verbraucher zu bloßen Konsumartikeln. Das kann potenziell gefährliche Folgen für die Arzneimitteltherapiesicherheit haben.

Rechtliche Analyse: Versandhandelsverbot ist unionsrechtskonform

Dass ein Rx-Versandhandelsverbot rechtlich möglich ist, hat nun auch Rechtsanwalt Dr. Fiete Kalscheuer in der Septemberausgabe der Fachzeitschrift PharmaRecht belegt. In seinem Beitrag „Zur unionsrechtlichen Zulässigkeit eines Rx-Versandhandelsverbots“ kommt er zu dem Schluss, dass nationale Regelungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit mit dem EU-Recht vereinbar sind.

Für die Freie Apothekerschaft (FA) ist das ein entscheidendes Argument: „Es gibt keinen rechtlichen Grund, diese zentrale Maßnahme zur Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung weiter hinauszuzögern. Wenn die Bundesregierung derzeit keine Erhöhung des Apothekenhonorars möglich macht, dann ist es umso dringlicher, wenigstens diesen Schritt unverzüglich zu gehen“, sagt der Vorstand.

Bundestag muss jetzt handeln

Die FA fordert von der Bundesregierung, endlich Konsequenzen zu ziehen. Die Politik dürfe sich nicht länger hinter angeblichen rechtlichen Unsicherheiten verstecken. „Die rechtliche Analyse liegt auf dem Tisch – eindeutig, nachvollziehbar und belastbar. Der Bundestag muss jetzt seiner Verantwortung gerecht werden und die wohnortnahe Versorgung in Deutschland durch ein klares RX-Versandhandelsverbot dauerhaft absichern“, sagt die FA. „Wer weiterhin zögert, nimmt das Sterben der Apotheken und den Niedergang der flächendeckenden Arzneimittelversorgung in Deutschland bewusst in Kauf.“

Autor:
Stand:
13.10.2025
Quelle:
  1. Freie Apothekerschaft (FA): Pressemitteilung, 01.10.2025.
  2. ABDA: Deutscher Apothekertag 2025 – Beschlüsse der Hauptversammlung, 18.09.2025.
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