GKV-Finanzen entlasten: BVMed fordert Mehrwertsteuer von 7 % auf Medizinprodukte

Der Bundesverband Medizintechnologie bringt eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Medizinprodukte einschließlich Hilfsmittel ins Spiel. Ein einheitlicher Steuersatz von 7 % könnte die GKV um rund 2,1 Milliarden Euro entlasten, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden.

Mehrwertsteuerabsenkung

Angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung wird eine alte Forderung wieder aktuell. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich erneut für eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Medizinprodukte einschließlich Hilfsmittel auf 7 % aus. Nach Berechnungen des Instituts für Gesundheitsökonomik könnten die GKV-Finanzen dadurch um rund 2,1 Milliarden Euro entlastet werden.

Milliardenpotenzial ohne Qualitätsverlust

Grundlage der Forderung ist ein Gutachten aus dem Jahr 2023, das der BVMed beim Institut für Gesundheitsökonomik in Auftrag gegeben hatte. Demnach entfällt der überwiegende Teil der Ausgaben für Medizinprodukte bislang auf Produkte, die dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 % unterliegen. Würden diese einheitlich mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert und die Entlastung an die Kostenträger weitergegeben, ergäbe sich ein Einsparpotenzial von insgesamt rund 3,6 Milliarden Euro. Allein auf die GKV entfielen davon etwa 2,1 Milliarden Euro.

Diese Entlastung ließe sich zügig umsetzen, ohne Abstriche bei der Versorgungsqualität zu machen. Gerade in Zeiten steigender Ausgaben könne die Mehrwertsteuer ein wirksamer Stellhebel sein.

Steuerwirrwarr bei Medizinprodukten

Ein Argument des BVMed ist der bestehende Flickenteppich bei der Besteuerung von Medizinprodukten. Je nach Produkt, Zusammensetzung oder Lieferform gelten unterschiedliche Steuersätze mit teils schwer nachvollziehbaren Abgrenzungen in der Praxis.

So werden etwa Herzschrittmacher ermäßigt besteuert, während Zubehör und Elektroden dem vollen Steuersatz unterliegen. Ähnlich inkonsistent ist die Regelung bei Hüft- und Knieimplantaten. Nur komplette gelenkbildende Systeme profitieren vom ermäßigten Steuersatz, einzelne Komponenten wie Hüftköpfe dagegen nicht. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen kommt es regelmäßig zu Definitionsproblemen.

Ein einheitlicher Steuersatz würde hier nicht nur für mehr Transparenz sorgen, sondern auch den bürokratischen Aufwand für Hersteller, Leistungserbringer und Kostenträger reduzieren.

Entlastung für chronisch Kranke und Pflegebedürftige

Nach Einschätzung des BVMed hätte eine Harmonisierung der Mehrwertsteuer über die GKV hinaus positive Effekte für das gesamte Versorgungssystem. Neben den Krankenkassen würden auch Pflegeversicherung, private Haushalte und weitere Kostenträger entlastet. „Ein einheitlicher ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Medizinprodukte einschließlich Hilfsmittel reduziert die finanziellen Belastungen im Versorgungssystem, verbessert die Zugänglichkeit und trägt zur Kostenstabilität bei, insbesondere für chronisch Kranke und Pflegebedürftige“, sagt BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Idee mit politischem Zündstoff

Aus fiskalischer Sicht bleibt der Vorschlag allerdings sensibel. Die Umsatzsteuer ist eine Gemeinschaftssteuer von Bund und Ländern, Steuermindereinnahmen müssten entsprechend ausgeglichen werden. Dennoch sieht der BVMed in der Mehrwertsteuerreform einen ersten, pragmatischen Schritt hin zu mehr Systematik und Plausibilität in der Gesundheitsfinanzierung. Ob der Vorschlag im politischen Raum aufgegriffen wird, bleibt offen.

Autor:
Stand:
09.02.2026
Quelle:
  1. Bundesverband Medizintechnologie (BVMed): Pressemitteilung, 30.01.2026.
  2. Institut für Gesundheitsökonomik: Gutachten „Auswirkungen der Einführung eines allgemeinen, ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Medizinprodukte", Juni 2023.
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