DGPPN 2023: Suizidprävention vor Suizidassistenz

Es ist wichtig, Fachleute mit Expertise für psychische Gesundheit und für den Umgang mit Menschen mit Suizidabsichten in das Gesetzgebungsverfahren zur Suizidbeihilfe einzubinden. Aktuell ist die Tür zum assistierten Suizid zu weit offen, meinen Psychiater.

Gerichtsurteil

Im Juli 2023 waren im Bundestag zwei Entwürfe für einen gesetzlichen Rahmen mit Bedingungen und Voraussetzungen für die Sterbehilfe gescheitert. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht vor drei Jahren ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert. Damit ist die Tür für einen assistierten Suizid sehr weit aufgemacht, ohne dass klare Vorgaben bestehen, klagte Privatdozentin Dr. Ute Lewitzka von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums in Dresden. Als Warnsignal nannte sie die zuletzt wieder angestiegene Häufigkeit von Suiziden in Deutschland: 2022 starben 10.119 Menschen durch Suizid, 9,8% mehr als 2021.

Blick in die Nachbarländer

Länder, die bereits seit einigen Jahren die Sterbehilfe in der einen oder anderen Form legalisiert haben, taten das zumindest zu Beginn mit klaren Regeln und Einschränkungen, die aber zunehmend aufgeweicht wurden, berichtete Lewitzka. In der Schweiz ist so die Rate der assistierten Suizide über die Jahre kontinuierlich gestiegen von etwa 2/100.000 Einwohner im Jahr 2000 auf inzwischen etwa 10/100.000 Einwohner. Dabei sei ein hoher Anteil mittelalter Frauen auffällig, sagte sie, da diese Gruppe normalerweise kaum einen Suizid begeht. In Belgien wurde ein ähnlich deutlicher Anstieg der assistierten Suizide verzeichnet. Seit auch psychische Erkrankungen als Grund zugelassen sind, ist der Anteil der affektiven Störungen an den Gründen für assistierte Suizide massiv angestiegen, berichtete Lewitzka.

Immer weiter gefasste Gründe für assistierten Suizid

Aus Kanada, wo die Zahl der assistierten Suizide ebenfalls steigt, werden auch Gründe für die Sterbehilfe angegeben, die einer Intervention zugänglich wären. Allerdings war die Zeit bis zum Erhalt der richterlichen Genehmigung für den assistierten Suizid mit im Mittel 90 Tagen viel kürzer als die durchschnittliche Wartezeit für eine Behandlung in einer Schmerzklinik (167 Tage), die Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung (213 Tage) oder für den Beginn der ambulanten Pflege (454 Tage). Wenn mittlerweile in Kanada auch Multimorbidität im Alter oder starke, irreversible Behinderung als Grund für die Sterbehilfe diskutiert wird, scheint die Euthanasie alter und behinderter Menschen nicht mehr weit zu sein. 

Akzeptanz der Sterbehilfe bei Therapiemöglichkeiten geringer

Bei uns zeigen Umfragen häufig eine breite Zustimmung zum assistierten Suizid. Allerdings ist das auch hierzulande maßgeblich von den erwarteten Versorgungsangeboten abhängig. So lag die Zustimmung für die Möglichkeit eines assistierten Suizids in einer Befragung zum Fall einer Person mit einer schweren Erkrankung, starken Schmerzen und bevorstehendem Tod ohne weitere Angaben bei 69,9% [2]. Wurde die Möglichkeit einer deutlichen Linderung der Schmerzen hinzugenommen, sank die Zustimmung zum assistierten Suizid in diesem Fall auf 31,2%.

Suizidprävention auf allen Ebenen

Vor Regelungen für den assistierten Suizid in Deutschland sollten zunächst alle Möglichkeiten der Suizidprävention umgesetzt werden, forderte Lewitzka. Dazu gehören in der Primärprävention die Aufklärung und Schulung von professionellen Helfern und die Methodenrestriktion (Zugang zu Schusswaffen weiter einschränken, Brücken, Türme und Bahntrassen sichern, Packungsgrößen von Medikamenten verkleinern etc.).

Suizidalität bei Menschen mit Erkrankungen mit Suizidrisiko sollte früh erkannt und behandelt werden. Gerade für diese Menschen sind niedrigschwellige Angebote und Krisendienste wie die Telefonseelsorge von großer Bedeutung, um Suizidversuche zu verhindern. In der Tertiärprävention benötigen Menschen mit psychischen Erkrankungen nach Suizidversuch eine koordinierte Versorgung, eine leitliniengerechte Therapie ihrer psychischen Erkrankung und eine spezifische Nachsorge, erläuterte Lewitzka. Sie betonte, es gebe mehrere gut validierte Programme und es sei wichtig, zumindest ein solches Programm in jeder psychiatrischen Klinik zu etablieren.

Suizidpräventionsstrategie in Vorbereitung

Derzeit wird von der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit eine Nationale Suizidpräventionsstrategie vorbereitet, die bis April 2024 dem Bundestag vorgelegt werden soll [2]. Lewitzka begrüßte das sehr, betonte aber, es sei sehr wichtig, die Suizidprävention auch gesetzlich zu verankern.

Autor:
Stand:
12.12.2023
Quelle:
  1. PD Dr. Ute Lewitzka: „Assistierter Suizid – eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Psychiatrisch-psychotherapeutische Sicht“, 30.11.2023. DGPPN Kongress 2023 vom 29.11. bis 2.12.2023 in Berlin.
  2. Fideler G, Drinkmann A, Schwab F et al. (2022): Wie beurteilt die deutsche Bevölkerung die Möglichkeit zum assistierten Suizid? Preprint. DOI: 10.31234/osf.io/pcnaq
  3. Deutscher Bundestag. Drucksache 20/9296 vom 14.11.2023
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