Darmkrebsvorsorge bald einheitlich für alle

Um die Darmkrebsvorsorge effizienter zu gestalten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Vereinheitlichung beschlossen. Künftig haben alle ab 50 Jahren alle Anspruch auf die gleichen Untersuchungen.

Darmkrebsvorsorge

Künftig haben Frauen und Männer ab dem Alter von 50 Jahren denselben Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die bisherigen Unterschiede in den Screening-Angeboten aufzuheben und die Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) entsprechend anzupassen. Die Vereinheitlichung soll die Darmkrebsvorsorge in der Praxis einfacher und effizienter gestalten.

Gleiche Untersuchungsoptionen für alle

Die Entscheidung für die Vereinheitlichung basiert auf einer Leitlinienrecherche des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Diese ergab, dass es keine wissenschaftlich belegten Unterschiede in der Wirksamkeit der Untersuchungen zwischen den Geschlechtern gibt. Ab frühestens dem 1. April 2025 gelten daher nun für Frauen und Männer folgende Regelungen:

  • Darmspiegelung (Koloskopie): Zwei Untersuchungen im Abstand von zehn Jahren
  • Stuhltest auf verborgenes (okkultes) Blut: Alle zwei Jahre als Alternative zur Darmspiegelung
  • Nach der ersten Koloskopie: Wer auf eine zweite verzichtet, kann stattdessen regelmäßige Stuhltests durchführen lassen
  • Auffällige Stuhltests: Berechtigen immer zu einer weiterführenden Darmspiegelung

Warum die Vorsorge wichtig ist

Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied im G-BA, betont die Bedeutung der Früherkennung: „Die Darmkrebsvorsorge kann durch die Erkennung von Vorstadien im besten Fall verhindern, dass Darmkrebs überhaupt erst entsteht.“ Der heutige Beschluss sei ein relevanter Baustein in der Weiterentwicklung des Darmkrebsfrüherkennungsprogramms.

Im Ausschuss wird derzeit noch beraten, ob ein früherer Beginn der Darmkrebsvorsorge ab dem Alter von 45 Jahren bzw. eine andere Frequenz der Früherkennungskoloskopie sinnvoll sein könnte. Auch der Zugang für Menschen mit familiärem Darmkrebsrisiko wird wissenschaftlich untersucht.

Vereinfachte Widerspruchsmöglichkeit

Neben der Vereinheitlichung des Screening-Programms hat der G-BA das Verfahren zur Ablehnung der Datenverarbeitung erleichtert. Künftig genügt eine einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur, um der Speicherung von Daten im Rahmen der Früherkennungsprogramme zu widersprechen. Damit folgt der G-BA einer Empfehlung des Bundesdatenschutzbeauftragten.

Inkrafttreten der neuen Regelungen

Die Änderungen treten nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Das ist allerdings frühestens zum 1. April 2025. Die Zeit bis dahin ist nötig, um die Versicherteninformationen umzustellen.

Hintergrund

Durch das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) erhielt der G-BA den Auftrag, die Früherkennungsuntersuchungen für Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs in ein strukturiertes Screeningprogramm zu überführen. Dieses Programm umfasst wesentliche Elemente wie regelmäßige Einladungen zur Untersuchung, umfassende Informationsmaterialien für Versicherte, Datenschutzbestimmungen, Widerspruchsrechte sowie klare Regelungen zur Durchführung und Bewertung der Untersuchungen.

Bisher unterschieden sich die Ansprüche auf Früherkennungsmaßnahmen je nach Geschlecht:  

  • Frauen im Alter von 50 bis 54 Jahren hatten die Möglichkeit, einmal jährlich einen Test auf okkultes Blut im Stuhl durchführen zu lassen
  • Männer derselben Altersgruppe konnten zwischen dem jährlichen Stuhltest oder einer Koloskopie alle zehn Jahre wählen 
  • Ab 55 Jahren hatten sowohl Frauen als auch Männer die Wahl zwischen einem alle zwei Jahre durchführbaren Stuhltest oder maximal zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren
Autor:
Stand:
31.01.2025
Quelle:

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Pressemeldung, 16.01.2025.

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