IgMED: Rollout der ePA stoppen

Nach einem Cyberangriff auf das Portal für die Ausgabe elektronischer Heilberufsausweise fordert die Interessengemeinschaft Medizin e.V., den Rollout der elektronischen Patientenakte zu stoppen. Auch die Kinder- und Jugendärzte sehen die ePA weiterhin kritisch.

elektronische Patientenakte Verteilung

Nur zwei Tage vor dem geplanten Start der elektronischen Patientenakte (ePA) in den Testregionen wurde bekannt, dass D-Trust, eine Tochtergesellschaft der Bundesdruckerei und für die Ausgabe elektronischer Heilberufsausweise (eHBA) verantwortlich, Ziel eines Cyberangriffs wurde. Zusätzlich meldeten mehrere Ärztekammern eine Welle von Phishing-Attacken. Angesichts dessen fordert die Interessengemeinschaft Medizin e. V. (IG Med) den Gesundheitsminister Karl Lauterbach und die gematik GmbH auf, das Rollout der ePA zu stoppen.

Risiko für die Datensicherheit

Bei einem bundesweiten Einsatz der ePA könnten die Gesundheitsdaten von rund 70 Millionen Versicherten gefährdet sein. „Der aktuelle Zustand der ePA und die mangelnden Sicherheitsmaßnahmen stellen ein nicht akzeptables Risiko für die Datensicherheit dar“, warnt Dr. Steffen Grüner, stellvertretender Vorsitzender der IG Med. „Sollte der Gesundheitsminister trotz dieser massiven Sicherheitslücken an der Einführung festhalten, trägt er eine Mitverantwortung für mögliche Datenschutzverstöße.“  

Rollout stoppen

„Angesichts dieser alarmierenden Sicherheitsvorfälle sowie der bereits bekannten Authentifizierungsproblematik, die der Chaos Computer Club (CCC) auf seinem letzten Kongress offenlegte, muss der Rollout unverzüglich gestoppt werden – auch in den Testregionen,“ sagt Dr. Ilka Enger, Vorsitzende der IG Med. Ihre wiederholten Warnungen seien bislang ignoriert worden, „und nun sind die befürchteten Risiken bittere Realität.“

Die IG Med fordert ein Moratorium zu verhängen, bis alle Sicherheitslücken geschlossen sind. Zudem müsse umfassend geklärt werden, ob und wann die Verantwortlichen von dem Hackerangriff wussten und welche Maßnahmen ergriffen wurden. „Sollte der Minister den Rollout nicht umgehend stoppen, macht er sich mitschuldig an einem massiven Datenschutzverstoß“, sagt Grüner und weiter: „Sollte er bereits vor dem Rollout über den Hackerangriff informiert gewesen sein, muss er die politische Verantwortung übernehmen und seinen Rücktritt erklären.“

Warnung der Kinder- und Jugendärzte

Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) warnt in einer Pressemitteilung erneut vor Problemen bei der ePA für Kinder und Jugendliche. Konkrete Vorschläge seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) würden weiterhin fehlen. Es sei „höchst unbefriedigend, dass damit der nächsten Regierung eine so große ungelöste Aufgabe hinterlassen wird, die eigentlich sofortiger gesetzgeberischer Tätigkeit bedarf“, sagt Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ.

Opt-in-Regelung empfohlen

Bis zur Klärung aller offenen Fragen empfiehlt der BVKJ eine Opt-in-Regelung für die ePA bei Kindern. Da dies in der aktuellen Legislaturperiode wohl nicht mehr umgesetzt wird, plant der Verband eine Informationsoffensive in den Kinder- und Jugendarztpraxen. Diese soll Eltern darauf hinweisen, dass die ePA nur für chronisch kranke Kinder einen klaren Nutzen gegenüber den bestehenden Risiken bietet.  

Risiken der ePA

Der BVKJ sieht eine Vielzahl potenzieller Probleme, die mit der Einführung der ePA für Kinder und Jugendliche einhergehen könnten. So könnten Konflikte zwischen Elternteilen, etwa bei Impfungen oder der Verschreibung von Verhütungsmitteln, durch die zentrale Speicherung sensibler Daten verschärft werden. Wenn es Konflikte bei Trennungskindern gibt, können vertrauliche Informationen aus ärztlichen Gesprächen in die ePA gelangen und zu familiären Streitigkeiten führen.  

Zu beachten sind ferner lebenslange Auswirkungen sensibler Diagnosen aus der Jugendzeit, wie Depressionen. Sie könnten ohne Überprüfung ins Erwachsenenalter übernommen werden und die berufliche oder private Zukunft der Betroffenen beeinträchtigen. Der Zwang zur Speicherung kritischer Daten verpflichtet Ärzte, auch sensible oder konfliktbeladene Diagnosen wie Verdachtsfälle auf Münchhausen-Stellvertretersyndrom zu dokumentieren. Ein sofortiger Entzug von Zugriffsrechten auf die ePA, etwa im Fall von Missbrauch durch ein Elternteil, kann nicht gewährleistet werden.  

Nutzen und Risiken sorgfältig abwägen

„Für uns in der Praxis wäre es am einfachsten, wir hätten eine funktionierende ePA für alle unsere Patientinnen und Patienten“, sagt Hubmann. Doch bei einer Nutzen-Risiko-Abschätzung werde klar, dass der Schutz von Kindern vorgehe. Der Verband sieht sich daher gezwungen, nochmals klar vor der ePA bei Kindern und Jugendlichen zu warnen. Hubmann: „Bei meinen eigenen Kindern würde ich mich derzeit gegen die ePA entscheiden.“

Autor:
Stand:
29.01.2025
Quelle:
  1. Interessengemeinschaft Medizin e. V., Pressemeldung, 20.01.2025
  2. Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ), Pressemeldung, 22.01.2025
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