Long-COVID: Neue EBM-Leistungen

Ab dem 1. Januar 2024 treten neue EBM-Leistungen in Kraft, die speziell für die Versorgung von Patienten mit Long-COVID oder einem Verdacht darauf entwickelt wurden. Alle Leistungen werden extrabudgetär vergütet, um die Versorgung Betroffener nachhaltig zu stärken.

EBM

Ab dem 1. Januar 2024 können Ärzte neue Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen, wenn sie Patienten mit Long-COVID oder einem Verdacht auf Long-COVID oder einer Erkrankung, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung hat, betreuen. Das Post-Vac-Syndrom und die Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) zählen zu den weiteren Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik. Das beschloss der Bewertungsausschuss von KBV und GKV-Spitzenverband. Ziel der neuen Regelungen ist eine koordinierte und strukturierte Behandlung gemäß der Long-COVID-Richtlinie (LongCOV-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Es gibt die folgenden fünf neuen Gebührenordnungspositionen (GOP):

Basis-Assessment

Der koordinierende Vertragsarzt, meist der Hausarzt, führt ein Basis-Assessment durch. Dieses umfasst die ausführliche Anamnese, körperliche Untersuchungen und eine systematische Bewertung des Gesundheitszustands. Die Leistung (GOP 37800) wird mit 20,33 Euro vergütet und ist einmal im Krankheitsfall abrechenbar.  

Zuschlag bei schweren Fällen

Für Patienten mit schweren Symptomen, wie Post-COVID-Zuständen oder Chronischem Fatigue-Syndrom, können Ärzte bis zu zweimal im Krankheitsfall einen Zuschlag von 15,86 Euro abrechnen (GOP 37801).  

Zuschlag zur Versicherten- oder Grundpauschale

Wird ein Patient interdisziplinär behandelt, können koordinierende Ärzte einen Zuschlag von 17,47 Euro je Behandlungsfall abrechnen (GOP 37802).  

Fallbesprechungen

Die Teilnahme an patientenbezogenen Fallbesprechungen, ob in Präsenz, per Telefon oder Video, wird mit 10,66 Euro vergütet (GOP 37804). Diese Leistung kann bis zu fünfmal im Krankheitsfall berechnet werden.  

Spezialisierte Versorgung

Ärztliche Einrichtungen, die differentialdiagnostische Abklärungen übernehmen, erhalten 27,14 Euro je Behandlungsfall (GOP 37806). Diese Leistung kann höchstens zweimal jährlich abgerechnet werden.  

Ziel der Long-COVID-Richtlinie

Die LongCOV-RL soll die Versorgung von Patienten mit Long-COVID und verwandten Erkrankungen wie Post-Vac-Syndrom oder Myalgischer Enzephalomyelitis (ME/CFS) verbessern. Dabei sollen Betroffene aller Altersgruppen fachübergreifend und qualitätsgesichert betreut werden.  

Die Einrichtungen müssen spezifische Anforderungen der LongCOV-RL erfüllen. Dazu zählt, eine neurologische, kardiologische und pneumologische Versorgung sicherzustellen und aktiv an klinischer Forschung zu den in der LongCOV-RL definierten Krankheitsbildern teilzunehmen.

Mit der extrabudgetären Vergütung soll die Versorgung der Betroffenen erleichtert und gestärkt werden. Die Änderungen bieten Ärzten eine klare Struktur zur Diagnostik und Therapie.

Autor:
Stand:
17.01.2025
Quelle:

Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR, Praxisnachrichten: Neue EBM-Leistungen für Patienten mit Verdacht auf Long-COVID, 12.12.2024

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