Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege: Neuerungen ab 2026

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (früher Pflegekompetenzgesetz) erweitert die Befugnisse von Pflegefachpersonen, baut Bürokratie ab und erleichtert die Versorgung – alle Neuerungen im Überblick.

Pflegefachkraft

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP [ehemals: Pflegekompetenzgesetz – PKG]) wurde am 6. November 2025 in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet und tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Erweiterte Befugnisse für Pflegefachpersonen:
    Pflegefachpersonen dürfen künftig eigenverantwortlich heilkundliche Tätigkeiten ausüben, z. B. in der Wundversorgung, im Diabetesmanagement oder in der Betreuung von Menschen mit Demenz. Sie können definierte Leistungen nach ärztlicher Erstdiagnose selbstständig erbringen und in bestimmten Fällen auch auf Grundlage einer eigenen pflegerischen Diagnose tätig werden.
  • Wundauflagen und Hilfsmittel bleiben GKV-erstattungsfähig:
    Empfehlungen zu Wundauflagen und anderen Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachpersonen sind weiterhin zu Lasten der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erstattungsfähig. Eine ärztliche Verordnung ist in diesen Fällen nicht mehr zwingend erforderlich.
  • Bürokratieabbau und Digitalisierung:
    Die Pflegedokumentation wird auf das gesetzlich notwendige Maß reduziert. Digitale Prozesse und elektronische Verordnungen beschleunigen die Abläufe und erleichtern die Zusammenarbeit.
  • Prävention und neue Versorgungsmodelle:
    Pflegebedürftige erhalten leichteren Zugang zu Präventionsleistungen. Innovative Wohn- und Versorgungsformen werden gestärkt und finanziell gefördert.
  • Pflegeausbildung:
    Die Pflegefachassistenzausbildung wird bundesweit vereinheitlicht, um den Berufseinstieg zu erleichtern und Aufstiegsmöglichkeiten zu schaffen.

Bedeutung für die Praxis:

Pflegebedürftige profitieren künftig von einem schnelleren Zugang zu notwendigen Leistungen. Ärzte werden von Routineverordnungen entlastet, die Zusammenarbeit zwischen Pflege und Medizin wird gestärkt.

Wichtige Termine:

  • Zweite und dritte Lesung im Bundestag: 6. November 2025
  • Inkrafttreten: 1. Januar 2026
Autor:
Stand:
24.11.2025
Quelle:
  1. Bundesgesundheitsministerium – Pressemitteilung zum Gesetz
  2. AOK – Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
  3. Bundestag – Gesetzestext und Debatte

Hinweis:
Diese Meldung wurde unter Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, redaktionell geprüft und freigegeben. Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität wurden die Originalquellen herangezogen.

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