Packungsbeilage: Bündnis fordert hybrides Modell aus Papier und digital

Ein Zusammenschluss von Organisationen ruft dazu auf, die gedruckte Packungsbeilage verbindlich beizubehalten. Digitale Formate sollen sie ergänzen, nicht ersetzen. Nur so bleibt der gleichberechtigte Zugang zu Arzneimittelinformationen für alle gewahrt.

Patient scant Medikamentenbarcode

Ein breites Bündnis aus Organisationen des Gesundheitswesens, der Patientensicherheit, der Selbsthilfe und des Apothekenwesens spricht sich für die verbindliche Beibehaltung der gedruckten Packungsbeilage aus. In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Unterzeichnenden, dass die Papierform im Rahmen eines hybriden Modells bestehen bleibt. Sie soll durch digitale Formate ergänzt, aber nicht ersetzt werden.

Der Appell richtet sich an die europäischen und deutschen Gesetzgeber, die derzeit im Zuge der Reform des EU-Arzneimittelrechts über die Zukunft der Arzneimittelinformationen beraten. Ziel muss es sein, Patientensicherheit, Inklusion und Datenschutz gleichermaßen zu gewährleisten, so die Initiatoren.

Wahlfreiheit statt Digitalzwang

Zwar könne die elektronische Packungsbeilage (ePI) viele Vorteile bieten, etwa aktuellere Informationen, barrierearme Zugänge und sprachliche Anpassungen. Doch darf sie nicht zur einzigen Informationsquelle werden. „Patientinnen und Patienten müssen frei wählen können, ob sie gesundheitsrelevante Informationen digital oder in gedruckter Form erhalten möchten“, heißt es in der Erklärung.

Ein rein digitaler Zugang würde viele Menschen ausschließen: ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, sozial Benachteiligte oder Personen mit schwachem Internetzugang. Gerade für sie sei die gedruckte Packungsbeilage ein niedrigschwelliger und bewährter Zugang zu Arzneimittelinformationen.

Gedruckte Beilage als Garant für Therapiesicherheit

Die Packungsbeilage bleibe ein zentrales Instrument der Arzneimitteltherapiesicherheit, betonen die Organisationen. Sie ermöglicht den unmittelbaren Zugang zu geprüften, vollständigen und unabhängigen Informationen ohne technische Hürden oder Datenspuren. Studien zeigten zudem, dass QR-Codes oder Online-Links bisher nur von einer Minderheit der Nutzer tatsächlich verwendet werden.

Digital ohne Barrieren

Digitale Formate könnten die gedruckte Beilage sinnvoll ergänzen, etwa mit Funktionen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, in leichter Sprache oder durch individuelle Anpassungen. Entscheidend sei aber, dass der Zugang inklusiv, datenschutzkonform und werbefrei gestaltet werde. Der Zugriff auf elektronische Beipackzettel muss über vertrauenswürdige, öffentlich kontrollierte Quellen wie die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) oder nationale Arzneimittelbehörden erfolgen. Kommerzielle Anbieter oder Werbeinhalte hätten in diesem Kontext nichts zu suchen.

Patientenbedürfnisse ernst nehmen

Laut aktuellen Umfragen wünschen sich 79 % der Verbraucher weiterhin eine gedruckte Packungsbeilage selbst wenn digitale Alternativen verfügbar sind. Hinzu komme, dass nach EU-Daten nur rund die Hälfte der Bevölkerung über grundlegende digitale Kompetenzen verfüge. Ein verpflichtend digitaler Zugang ist daher nicht zeitgemäß und sozial unausgewogen, so das Bündnis.

Hybrides Modell bevorzugt

Das Bündnis sieht in einem hybriden Modell die beste Lösung. Digitale Packungsbeilagen können die Verständlichkeit und Aktualität verbessern, während die gedruckte Form den sicheren Zugang für alle garantiert. Nur so lasse sich gewährleisten, dass niemand von wichtigen Gesundheitsinformationen ausgeschlossen wird.

Unterzeichnet wurde die Erklärung unter anderem vom Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), dem PatientenForum e.V., der Apothekengewerkschaft Adexa, der BAG Selbsthilfe, dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Deutschen Gesellschaft für Öffentliche Gesundheit (DGÖGB) und dem Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland (ABiD).

Autor:
Stand:
27.10.2025
Quelle:

Medical Leaflets Patient Safety: Gemeinsame Erklärung zur elektronischen Packungsbeilage (ePI), 13.10.2025

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