Apotheken droht eine Verschärfung der oft ohnehin schon schwierigen wirtschaftlichen Lage. Der Grund ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. Februar 2024. Der Gerichtshof hatte die für viele Apotheken wirtschaftlich wichtigen Rx-Skonti als unzulässig erklärt, wenn die Summe aus Rabatten und Skonti dazu führt, dass der feste Großhandelszuschlag von 73 Cent unterschritten wird. Zugrunde liegen dieser Entscheidung die derzeit geltenden Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung.
Appell an Habeck
Angesichts des starken Rückgangs der Apothekenanzahl und der wirtschaftlichen Schieflage vieler Apotheken appelliert Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, in einem Brief an den fachlich zuständigen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Robert Habeck (Die Grünen).
Overwiening bittet darum, über eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung die Möglichkeit, Skonti gewähren zu dürfen, offenzuhalten. Overwiening betont die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung von Skonti für die Apotheken und warnt vor den Verlusten, die bei ihrem Wegfall infolge des BGH-Urteils drohen. „Wir benötigen dringend Ihre Unterstützung, um die Folgen dieser Entscheidung zu beseitigen“, so die ABDA-Präsidentin.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Skonti rechnete Overwiening konkret vor: „Die Treuhand Hannover geht nach aktuellen Berechnungen bei Wegfall der Skonti im Durchschnitt von Verlusten von 20.000 bis 25.000 Euro pro Apotheke aus.“
Schnelles Handeln erforderlich
Overwiening betont, dass die Bundesregierung bereits seit langem zu zögerlich handelt, um die wirtschaftliche Situation der Apotheken zu verbessern. Sie fordert, dass die Auswirkungen des Urteils sofort gestoppt werden. Die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung bietet laut Overwiening die Möglichkeit für schnelles Handeln ohne ein umständliches Gesetzgebungsverfahren.
Zusätzlich bittet Overwiening die 17 Landesapothekerkammern und -verbände, die 16 Landesregierungen auf das Problem aufmerksam zu machen. Eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung erfordert nämlich die Zustimmung des Bundesrates.










