Atropin ist ein giftiges Alkaloid, das in Nachtschattengewächsen wie der Tollkirsche (Atropa belladonna) vorkommt. Es wirkt als kompetitiver Hemmstoff an muskarinergen Acetylcholin-Rezeptoren des Parasympathikus und führt darüber unter anderem zu Mydriasis, verminderter Magen-Darm-Motilität, Tachykardie und Weitung der Bronchien. Der Wirkstoff wird heute hauptsächlich lokal in der Augenheilkunde angewendet. Eine Apotheke meldete bei drei Patienten Anzeichen und Symptome einer Atropin-Vergiftung nach Einnahme einer homöopathischen Rezeptur.
Vergiftungserscheinungen nach Einnahme
Bei den drei Patienten traten im zeitlichen Zusammenhang mit der Einnahme (etwa 15 Minuten später) der individuell hergestellten homöopathischen Atropin-Rezeptur Vergiftungssymptome auf. Die Nebenwirkungen besserten sich jeweils ein bis zwei Tage nach Abbruch der Therapie.
Mydriasis bis Verwirrtheit
Ein Patient im Alter von 56 Jahren erlitt Geschmacks- und Sehstörungen sowie Benommenheit. Eine Blutanalyse ergab eine Atropin-Konzentration von 18 ng/ml, die therapeutischen Bereiche liegen zwischen 2 bis 25 ng/ml, wobei letzteres nur nach wiederholter intravenöser Atropin-Gabe zur Behandlung von Organophosphat-Intoxikationen unter Beobachtung der klinischen Symptome erreicht wird. Bei einem weiteren Patienten traten Unwohlsein sowie eine undeutliche Aussprache auf und er stürzte. Die dritte Patientin litt unter Mundtrockenheit, Schwindel, Verwirrtheit und Bluthochduck und musste stationär behandelt werden. Alle Patienten hatten geweitete Pupillen. Bei einer vierten Patientin konnte die Einnahme verhindert werden.
Herstellung der Atropin-Rezeptur
Die homöopathischen Rezepturen stellte die Apotheke auf Verordnung einer Heilpraktikerin her. Dazu wurde eine bestellte Atropinum sulfuricum D4-Dilution im Verhältnis 1:10 (M/M) zu einer D5-Dilution („Spasmon“) verdünnt. Diese wurde anschließend patientenindividuell mit drei anderen, gebrauchsfertigen Homöopathika gemischt, wobei der Anteil der D5-Dilution jeweils 50% (M/M) betrug.
Verdacht auf Qualitätsmangel
Nachdem bei den Patienten Nebenwirkungen einer Atropin-Intoxikation auftraten, hatte die herstellende Apotheke den Verdacht eines Qualitätsmangels der bestellten Atropin-haltigen D4-Dilution. Der Hersteller versicherte die einwandfreie Qualität des Produktes.
Atropin-Gehalt 800-fach zu hoch
Der Atropinsulfat-Gehalt der Rezepturen wurde mit einer semiquantitativen HPLC-UV-MS-Methode (Hochleistungsflüssigkeitschromatographie, engl. high performance liquid chromatography; UV-Massenspektrometrie) vom Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e.V. untersucht. Dabei wurde für die D5-Mischungen ein Gehalt von 7,69 mg/g Atropinsulfat und für die „Spasmon“-Lösung von 3,52 bis 4,07 mg/g ermittelt. Das entspricht jeweils etwa dem 800-Fachen des Sollgehalts.
Überdosierung erklärt Symptomatik
Ab einer peroralen Dosis von 1 mg Atropin können unerwünschte Nebenwirkungen wie Durstgefühl, erhöhte Körpertemperatur, Herzfrequenzsteigerung, Mydriasis, Verlust der Akkommodation und Zunahme des Augeninnendrucks auftreten. Bei höheren Dosen verstärken sich diese Effekte und es kommen zentralnervöse Reaktionen wie Schwindel, Gangunsicherheit, Unruhe, Verwirrtheit und Erregung hinzu. Die Patienten nahmen dem Zentrallaboratorium zufolge zwischen 2,7 und 4,6 mg Atropinsulfat pro Dosis ein.
Deklarationsfehler festgestellt
Im Anschluss an die Untersuchung durch das Zentrallaboratorium wurde der Hersteller erneut zur Prüfung der D4-Dilutionen aufgefordert. Nach einer Kontrolle der Lagerbestände stellte die Firma eine Verwechslung der D4-Dilution mit der Urtinktur fest. Die Urtinktur war fälschlicherweise als D4-Dilution deklariert worden, sodass die Apotheke unwissentlich die Urtinktur für die Rezepturen verwendete.
Apotheken sollten Analysenzertifikat anfordern
Laut Homöopathischem Arzneibuch ist derzeit eine Gehaltsbestimmung nur für die Urtinktur bzw. D1-Dilution vorgesehen. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) lehnt dies im Hinblick auf die Patientensicherheit ab und rät Apotheken sich den Atropin-Gehalt homöopathischer Zubereitungen künftig durch Analysenzertifikate von der Firma bestätigen zu lassen. Weiterhin sei es ratsam, im Rahmen der Apothekenpraxis eine eigene Analytik zu etablieren, zu der das Zentrallaboratorium eine Hilfestellung entwickelt hat.
Meldung von Nebenwirkungen
Die AMK bittet um Meldung, wenn unter Einnahme von individuell hergestellten Homöopathika, die potenziell toxische Urtinkturen enthalten, Nebenwirkungen beobachtet werden.