Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat ihre Leitlinie zu Schutzimpfungen in Apotheken aktualisiert. Bereits seit 2020 gibt es diese Leitlinie, die seither mehrfach angepasst wurde. „Dank unserer Leitlinien bleiben Apotheken immer auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand“, sagt BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann.
Fokus auf Armwahl
Impfungen gegen Grippe und Covid-19 dürfen in Apotheken parallel durchgeführt werden. Neu ist, dass künftig dokumentiert werden soll, in welchen Arm welcher Impfstoff verabreicht wurde. Der Hintergrund für die Empfehlung sind Studien, die zeigen, dass die Immunantwort bei Wiederholungsimpfungen im gleichen Arm stärker ausfallen kann. Dies ist insbesondere für die Auffrischung von Covid-19-Impfstoffen relevant.
Patienten auf die Impfung vorbereiten
Ein Schwerpunkt der Leitlinie liegt auf der praktischen Vorbereitung der Patienten:
- Positionierung: Grundsätzlich sollte die Impfung im Sitzen erfolgen. Wer in der Vergangenheit bei medizinischen Eingriffen ohnmächtig geworden ist, sollte im Liegen geimpft werden oder an einen Arzt verwiesen werden.
- Armwahl: Die Patienten sollen aktiv nach ihrer Präferenz gefragt werden. Bestimmte Stellen – wie tätowierte Haut, Narben oder Muttermale – sind zu meiden. Auch subkutan applizierte Medikamente sind vorher abzuklären.
Bei Rechtshändern empfiehlt sich meist der linke Arm, bei Linkshändern der rechte. Bei Brustkrebs-Patientinnen sollte die Impfung auf der gegenüberliegenden Seite erfolgen. Grundsätzlich gilt: Der gesunde Arm ist dem erkrankten vorzuziehen. Müssen zwei verschiedene Impfstoffe gleichzeitig verabreicht werden, sollte dies nach Möglichkeit in unterschiedlichen Armen geschehen. Für Wiederholungsimpfungen ist die Gabe im selben Arm empfehlenswert. Dafür ist eine entsprechende Dokumentation wichtig.
Warum der gleiche Arm sinnvoll sein kann
Die Empfehlung zur Wiederholungsimpfung im gleichen Arm stützt sich auf immunologische Erkenntnisse. Nach einer Impfung bilden sich langlebige Plasmazellen und Gedächtnis-B-Zellen. Diese siedeln sich in den drainierenden Lymphknoten des Impfortes an. Dort können sie bei Auffrischungen besonders effektiv reaktiviert werden, was zu einer schnelleren und stärkeren Antikörperantwort führen kann. Daten aus Mausmodellen und klinischen Studien mit dem BNT162b2-mRNA-Impfstoff bestätigen, dass Auffrischungen im selben Arm die Bildung neutralisierender Antikörper fördern und die Expansion spezifischer B-Zellen verbessern.
Perspektive: Mehr Impfungen in Apotheken?
Derzeit dürfen Apotheken in Deutschland nur gegen Grippe und Covid-19 impfen. Die BAK setzt sich jedoch dafür ein, das Spektrum zu erweitern. „Wir wollen in den Apotheken gegen weitere Infektionskrankheiten impfen. Wir können das, aber dürfen es noch nicht“, so Hoffmann. Die Leitlinie sei daher bewusst allgemein formuliert und bilde den Impfprozess ab. Für die Besonderheiten einzelner Impfstoffe gebe es zusätzliche Arbeitshilfen, die jederzeit erweitert werden könnten.
Damit unterstreicht die Bundesapothekerkammer die Bedeutung der Apotheke als niedrigschwelliges Impfangebot. Sollte der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen erweitern, könnten Apotheken einen noch größeren Beitrag zur Prävention impfpräventabler Erkrankungen leisten.










