Apotheken in Deutschland durch Erhöhung des Abschlags belastet

Die Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 auf 2,00 Euro pro rezeptpflichtigem Arzneimittel seit dem 1. Februar 2023 im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes hat bereits im ersten Monat zu einem durchschnittlichen Ertragsverlust von 500 Euro pro Apotheke geführt, wie aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zeigen.

Apothekensymbol

Am 20. Oktober wurde das vielfach kritisierte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet, dessen Maßnahmen Defizite der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgleichen sollen. Dazu wurde unter anderem ab dem 1. Februar 2023 der Kassenabschlag für Apotheken für zwei Jahre von 1,77 Euro auf 2,00 Euro angehoben. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat ermittelt, welchen Verlust das für die Apotheken bedeutet.

500 Euro Verlust je Apotheke

Die Berechnungen des DAV basieren auf den monatlichen Rezeptabrechnungen. Daraus ergibt sich für jede Apotheke ein durchschnittlicher Ertragsverlust von 500 Euro pro Monat. Im Februar 2023 betrug der Verlust für die Apotheken somit bundesweit 9 Millionen Euro, im längeren März wird dieser voraussichtlich auf 11 Millionen Euro ansteigen.

Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation

„Den Apotheken in Zeiten von hohen Energiekosten, notwendigen Tarifabschlüssen und zusätzlichem Aufwand durch Lieferengpässe nun auch noch weitere Honorarabschläge abzuverlangen, ist schlichtweg absurd. Die Politik treibt die Apotheken in eine verschlechterte wirtschaftliche Situation (…)“, so der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich. „Dabei haben die Apotheken den Krankenkassen allein im Jahr 2022 mehr als 5,5 Milliarden Euro durch die Umsetzung von Rabattverträgen eingespart - das sind 8 Prozent mehr als im Vorjahr.“

„Apotheken kaputtsparen? Mit uns nicht!“

„Die Apothekerinnen und Apotheker werden deshalb der Politik und den Krankenkassen in den kommenden Monaten noch einmal klar sagen: Apotheken kaputtsparen? Mit uns nicht!“, erklärt Dittrich.

Autor:
Stand:
03.04.2023
Quelle:

ABDA, Pressemeldung, 30. März 2023

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