Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat eine Beschlussempfehlung zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) herausgegeben, in dem er dem Plenum der Länderkammer dazu rät, sich für die finanzielle Unterstützung von Apotheken stark zu machen. Die Empfehlungen greifen wichtige Forderungen der Apothekerschaft auf, die sich darum drehen, die qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung durch Apotheken aufrechtzuerhalten.
Höhere Vergütungen für flächendeckende Versorgung
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt, die Vergütung der Apotheken vor dem Hintergrund gestiegener Kosten und der Inflation anzupassen. Die Apotheken stellten mit ihrem bundesrechtlichen Auftrag, die Bevölkerung mit Arzneimitteln zu versorgen, einen essenziellen Bestandteil der niedrigschwelligen Gesundheitsversorgung vor Ort dar. Insbesondere der Rückgang der Apotheken in ländlichen Gebieten werde mit großer Besorgnis wahrgenommen. Daher sei eine Vergütungsanpassung, wie beispielsweise der Arzneimittelpreisverordnung, notwendig, um die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung auch zukünftig dauerhaft zu sichern.
Höheres Honorar für Lieferengpassmanagement
Dazu zählt laut des Gesundheitsausschusses außerdem, eine Anpassung des im ALBVVG vorgesehenen Honorars für das Lieferengpassmanagement. Die Ausgestaltung der „geringfügigen, pauschalen und mit erheblichem Abrechnungs- und Dokumentationsaufwand verbundenen Vergütung für die Aufwendungen von Apotheken im Zusammenhang mit Arzneimittelrisiken“ greife zu kurz.
Abschaffung der Präqualifizierung bei Hilfsmitteln
Der Gesundheitsausschuss spricht sich außerdem dafür aus bürokratische Verfahren, wie die Präqualifizierung bei Hilfsmitteln, abzuschaffen. Eine Apothekenbetriebserlaubnis nach Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sollte laut dem Ausschuss für Hilfsmittel ausreichend sein. Die Präqualifizierung stelle speziell bei Apotheken eine nicht erforderliche Doppelregulierung und unnötigen Bürokratie ohne Mehrwert dar.
Keine Null-Retaxationen bei Nichtverfügbarkeit
In dem Beschlussentwurf wird weiterhin empfohlen, Null-Retaxationen beim Austausch eines verordneten Arzneimittels im Rahmen einer Nichtverfügbarkeit abzuschaffen. Der Prozess sei im Falle von Lieferengpässen zur ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung unverzichtbar und zielführend. Daher benötigten die Apotheken Rechtssicherheit und zuverlässige Rahmenbedingungen.
Reduzierung der Verfügbarkeitsabfragen
Im Rahmen der Nichtverfügbarkeit greift der Gesundheitsausschuss einen weiteren Punkt auf. Im Entwurf des ALBVVG heißt es, dass „zwei unterschiedliche Verfügbarkeitsanfragen“ zur Prüfung der Nichtverfügbarkeit durchgeführt werden sollen. Der Ausschuss fordert diese Formulierung durch die Wörter „zwei täglich einmalig durchzuführende Verfügbarkeitsanfragen“ zu ersetzen. Eine Abfrage je Patient bringe keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn, führe aber zu Verzögerungen in der Versorgung und erzeuge insbesondere bei häufig verordneten und von Lieferengpässen betroffenen Arzneimitteln zusätzlichen, unnötigen bürokratischen Aufwand.
ABDA begrüßt Empfehlungen
Die ABDA-Präsidentin, Gabriele Regina Overwiening, begrüßt die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses. „Man sieht hier sehr deutlich, dass die Expertinnen und Experten aus den Landesministerien viel näher an den wirklichen Problemen und Herausforderungen im Versorgungsalltag sind.“, so Overwiening. Sie hofft, dass das Plenum des Bundesrates diesen Empfehlungen folgt und der Bundestag diese schnellstmöglich in das Gesetz einbringt.
Das ALBVVG soll in den nächsten Wochen im Bundesrat und im Bundestag besprochen werden. Die erste Beratung des Gesetzes im Bundesrat ist für den 12. Mai geplant, in der auch die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses zum Tragen kommt.