Am 28. Februar 2023 hat der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) die folgenden zehn politischen Forderungen beschlossen, um eine sichere Arzneimittelversorgung zu gewährleisten.
Erhöhung des Festbetrags
Der Festbetrag für Fertigarzneimittel, der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) verankert ist, liegt seit 2013 bei 8,35 Euro netto. In der Vergangenheit hatte die ABDA bereits mehrfach kritisiert, dass dieser nie angepasst wurde, obwohl sich der Kostendruck auf die Apotheken durch steigende Lohn- und Lebenshaltungskosten, verschlechterte Einkaufskonditionen beim Großhandel und zusätzliche bürokratische gesetzgeberische Maßnahmen massiv verschärft habe. Die Standesvertretung der Apotheker fordert daher eine Erhöhung des Festbetrages auf 12,00 Euro.
Anpassung an Kostenentwicklung
Zudem soll ein regelhafter Mechanismus eingeführt werden, der das Fixum jährlich an die Kostenentwicklung anpasst, ohne dass gesonderte Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers erforderlich sind.
Pauschale zur Gewährleistung der Flächendeckung
Die ABDA fordert des Weiteren, dass eine regelmäßige Pauschale für jede Betriebsstätte eingeführt wird, um die Grundsicherung der Flächendeckung zu gewährleisten. Die Pauschale soll für alle Betriebsstätten gleich hoch sein.
Im Jahr 2022 verzeichneten die Apotheken den größten jährlichen Betriebsstättenverlust (-393) in der Geschichte der Bundesrepublik. Mit einer Dichte von 22 Apotheken pro 100.000 Einwohnern liegt Deutschland damit deutlich unter dem europäischen Durchschnitt von 32. „Um die Arzneimittelversorgung in Zukunft flächendeckend zu sichern, müssen Politik und Gesellschaft gegensteuern“, erklärte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening im Rahmen einer Pressemitteilung im Februar 2023.
Mehr Entscheidungsspielraum bei Arzneimittelabgabe
Apotheken sollen größere Entscheidungsfreiheiten erhalten, um eine schnelle Versorgung der Patienten zu ermöglichen und gefährliche Therapieverzögerungen zu vermeiden. Dadurch würden die verordnenden Ärzte auch von bürokratischem und zeitlichem Aufwand entlastet. So findet sich beispielsweise in der Stellungnahme der ABDA zum Referentenentwurf des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) die Forderung, die Ausnahmeregelungen der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung zu verstetigen.
Begrenzung der Retaxationen
Retaxationsverfahren sollten, nach den Vorstellungen der ABDA, auf das sachlich gebotene Maß reduziert werden. Nullretaxationen sollen verboten werden, wenn der Versicherte entsprechend der ärztlichen Verordnung versorgt wurde. Formfehler, die der verordnende Arzt verursacht hat, sollen nicht mehr zu einer Retaxation berechtigen. Teiltretaxationen seien nur dann vertretbar, wenn sie auf den Betrag beschränkt werden, der sich aus dem Zuschlag (Fixum + 3% auf den Apothekeneinkaufspreis) ergibt. Auch hierzu finden sich ausführliche Forderungen in der Stellungnahme zum ALBVVG-Referentenentwurf.
Angemessenes Honorar für Lieferengpass-Management
Für den zusätzlichen Aufwand bei der Bewältigung von Lieferengpässen soll ein angemessener finanzieller Ausgleich ("Engpass-Ausgleich") geschaffen werden. Der Entwurf zum ALBVVG sieht einen Zuschlag von 50 Cent vor. Die ABDA empfindet diesen als deutlich zu gering und fordert stattdessen ein Honorar von 21 Euro.
Abschaffung des Risikos durch Inkasso des Herstellerrabattes
Die Standesvertretung der Apotheker möchte durchsetzen, dass die Krankenkassen zur Rückerstattung des von der Apotheke verauslagten Herstellerrabattes verpflichtet werden, wenn der pharmazeutische Unternehmer zahlungsunfähig ist.
Arzt-Apotheker-Kooperation beim Medikationsmanagement
Weiterhin soll eine Rechtsgrundlage für die Arzt-Apotheker-Kooperation beim Medikationsmanagement geschaffen werden, damit Vertragsärzte und Apotheken als Leistungserbringer in der Regelversorgung bundesweit und für Versicherte aller Krankenkassen ein gemeinsames Medikationsmanagement anbieten können.
Präqualifizierungsverfahren einschränken
Apotheken sind bislang zur Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich verpflichtet. Die ABDA fordert, dass Apotheken von dieser Notwendigkeit ausgenommen werden, wenn die Qualität ihrer Leistungserbringung bereits durch andere regulatorische Maßnahmen sichergestellt ist.
Bürokratieabbau
Zum Schluss erklärt die ABDA, dass sie sich für den Bürokratieabbau einsetzen will. Dazu müssten regulatorische Anforderungen, deren Zielsetzung entfallen oder anderweitig gewährleistet ist, gestrichen werden.









