Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) muss überarbeitet werden. Das forderte das Plenum des Bundesrates. Damit schlossen sich die Länder dem Gesundheitsausschuss des Bundesrates an. Dieser hatte wichtige Forderungen der Apothekerschaft aufgegriffen [1,2].
Zum einen sollen die Apotheken vor Ort wirtschaftlich gestärkt werden. Dies sei notwendig vor dem Hintergrund gestiegener Kosten und der gestiegenen Inflation. Null-Retaxationen, bei denen die Krankenkassen den Apotheken die Vergütung streichen, sollen zukünftig nicht mehr zulässig sein [1,2].
Zum anderen forderte der Bundesrat eine Entbürokratisierung. „Bürokratische Ungetüme“, wie das Präqualifizierungsverfahren, sollen der Vergangenheit angehören. Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Bevölkerung in allen Landesteilen mit Arzneimitteln versorgt wird [1,2].
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) erkannte an, dass die Apotheken „einen ganz entscheidenden Beitrag“ für die Arzneimittelversorgung leisteten. Das Gesetz erwecke aber den Eindruck, dass die Bundesregierung nur eine mangelnde Anerkennung für den Einsatz der Apotheken habe [1,2].
Reaktion der ABDA
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening reagierte in einer Pressmeldung mit den Worten: „Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten wissen sehr genau, wie wichtig die Apotheken für die Bevölkerung vor Ort sind.“ Die Apotheken seien oftmals die erste Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen. Derzeit würden sie sich durch die Lieferengpass-Krise kämpfen, um ihre Patientinnen und Patienten weiterhin versorgen zu können. „Die Apotheken sind Problemlöser – um sie zu erhalten braucht es dringend weniger Bürokratie, mehr Entscheidungsfreiheit beim Austausch von nicht lieferbaren Arzneimitteln und eine bessere Vergütung“, sagte Overwiening [2].
Nun seien die Abgeordneten des Bundestages und die Bundesregierung am Zug. „Es wäre fatal, wenn das Bundesgesundheitsministerium die Interessen der Länder ignoriert und das ALBVVG unverändert weiterverfolgt“, so Overwiening weiter [2].
Weitere Nachbesserungen gefordert
Mit dem ALBVVG will die Bundesregierung die aktuelle Lieferengpass-Krise entspannen. Die Länderkammer forderte außer der Apothekenvergütung weitere Korrekturen. So solle unter Einbeziehung der Pharmabranche eine langfristige Strategie erarbeitet werden, um die Arzneimittelversorgung in Zukunft sicherzustellen. Ein zentrales Anliegen müsse eine eigene Produktion und Forschung sein [1].
Kurzfristig solle die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen, ob die Vorhaltung von versorgungsrelevanten Arzneimitteln auf allen Handelsstufen ausgebaut werden könne. Die Stellungnahme des Bundesrats wird nun der Bundesregierung vorgelegt. Diese verfasst eine Gegenäußerung und lässt beides dem Bundestag zukommen. Wenn der Bundestag das Gesetz verabschiedet, wird es in einer der nächsten Plenarsitzungen des Bundesrats noch einmal abschließend beraten [1].
ABDA-Appell
An die Abgeordneten des Bundestages hatte die ABDA bereits appelliert: „Tun Sie das Richtige!". Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sollten sich in ihren Fraktionen für eine angemessene Honorierung der Apotheken einsetzen, um die wohnortnahe Arzneimittelversorgung in Deutschland zu erhalten [3].
Das Großmailing der ABDA hatte die Abgeordneten in einem ungewöhnlich großen DIN-A2-Format (aufgeklappt DIN A1) erreicht. Die Maßnahme zählte zur politischen Eskalationsstrategie der ABDA. Sie wies darauf hin, dass das Gesetz in der aktuellen Form weder die Lieferengpass-Krise auflösen noch die Apotheken als wichtige Anlaufstelle für Gesundheitsfragen stärken könne. Die Apotheken kaputt zu sparen, hätte weitreichende Konsequenzen [3].
Ein weiterer Baustein der Kommunikationsmaßnahmen ist ein Plakatmotiv, mit dem die ABDA die Apothekenpolitik der Ampel-Koalition kritisiert. Zuvor hatten die ABDA-Mitgliedsorganisationen bereits Argumentationshilfen verteilt. Damit sollten die Apothekenteams über die Forderungen der Apothekerschaft aufklären [3].










