DAT: Apotheken fordern Erhalt der Pandemieregeln

Auf dem 56. Deutschen Apothekertag wurde mehrheitlich ein Leitantrag zum Erhalt der Pandemieregelungen angenommen. Dies würde die Handlungsfreiheit der Apotheken bei Lieferengpässen verstetigen.

Apotheke Rezeptbelieferung

Von Beginn an haben Apotheken eine tragende Rolle in der Pandemie-Bekämpfung gespielt, so hieß es auf dem Deutschen Apothekertag (DAT), der vom 22. bis 23. September 2021 in Düsseldorf und online als Hybridveranstaltung stattfand. Über 300 Delegierte der je 17 Apothekerkammern- und verbände diskutierten über verschiedenste Themengebiete. Die COVID-19-Pandemie durfte dabei natürlich nicht fehlen. In den vergangenen Monaten haben die Apotheken Lieferengpässe gemanagt, Aufklärungsarbeit geleistet, Desinfektionsmittel hergestellt, Schutzmasken verteilt, Antigen-Schnelltests und COVID-19-Zertifikate angeboten sowie COVID-19-Impfstoffe ausgeliefert. Der DAT fordert den neuen Bundestag sowie die kommende Bundesregierung daher dazu auf, inhabergeführte Apotheken zu stärken und ihre Versorgungsspielräume zu erweitern.

Apotheken stärker unterstützen

In einem mit deutlicher Mehrheit angenommenen Leitantrag des geschäftsführenden Vorstandes der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) werden die folgenden Forderungen gestellt.

Die inhabergeführten Apotheken sowie Krankenhausapotheken sollen als tragende Säule des Arzneimittelversorgungssystems ordnungspolitisch und wirtschaftlich stärker unterstützt werden.

Verlässliche Vergütungszusagen

Im Verlauf der Pandemie kam es vermehrt zu kurzfristigen Kürzungen der Honorare für neue Dienstleistungen der Apotheken, wie der Maskenabgabe, der Durchführung von Antigentests und dem Erstellen der Impfzertifikate. Der DAT fordert daher verlässliche Vergütungszusagen des Gesetzgebers, bei denen falls nötig zwischen einmaligen Einrichtungskosten, einer festen Honorierung für die Leistung der Apotheken und möglicherweise schwankenden Sachkosten differenziert wird.

Corona-Sonderregelungen dauerhaft erhalten

Zudem sollen die befristeten Freiheiten für die Abgabe von Arzneimitteln bei Lieferengpässen nach SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung während der Pandemie verstetigt werden. Apotheken dürften dann beispielsweise weiterhin bei Nichtverfügbarkeit des verordneten Arzneimittels ein vorrätiges wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben bzw. ein lieferfähiges wirkstoffgleiches Präparat bestellen. Von der Abgabereihenfolge in Bezug auf Rabattverträge, Importregelungen etc. darf dabei abgewichen werden.

Autor:
Stand:
27.09.2021
Quelle:
  1. ABDA: Pressemitteilung – Deutscher Apothekertag fordert Konsequenzen aus der Pandemie für die Arzneimittelversorgung (22.09.2021)
  2. BMG: SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
  • Teilen
  • Teilen
  • Teilen
  • Drucken
  • Senden
Orphan Disease Finder
Orphan Disease Finder

Hier können Sie seltene Erkrankungen nach Symptomen suchen: