Einigung zur Abrechnung pharmazeutischer Dienstleistungen

Der Deutsche Apothekerverband gab bekannt, dass dem Abrechnungsverfahren für die zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen ab 2022 zugestimmt wurde. Über die Leistungserbringung und die Höhe der Vergütung soll weiterhin die Apotheken-Schiedsstelle entscheiden.

Apothekerin berät älteren Mann

Nach dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) werden Apotheken ab 2022 jährlich etwa 150 Millionen Euro für zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen bereitgestellt. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) hatte im Februar 2021 ein Grundlagenpapier zu diesen verfasst. Als wesentliche Ziele wurden eine Minimierung der Risiken der Polymedikation, eine Verbesserung der Therapietreue sowie der Ausbau der Vorsorge und Früherkennung von Volkskrankheiten definiert. Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DAV am 17. November 2021 wurde nun einem Abrechnungsverfahren zugestimmt.

Abrechnung über NNF

Der DAV gab bekannt, dass das Votum einstimmig ausfiel. Das mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgehandelte Abrechnungsverfahren wird nun in einer Anlage 11 zum Rahmenvertrag nach §129 Abs. 5e SGB V aufgenommen. „Wenn der GKV-Spitzenverband der Einigung formal zugestimmt hat, kann auch der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des DAV vom Bundesgesundheitsministerium für die Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen beliehen werden.“, erklärt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich.

Aufschlag für Rx-Arzneimittel

Dazu zählt auch, dass die Apotheken den Aufschlag der Krankenkassen von 20 Cent je verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung ab 15. Dezember an den Fonds abführen. Darüber sollen die Mittel für die Honorierung der pharmazeutischen Dienstleistungen finanziert werden.

Schnellere Einführung nach Schiedsverfahren

Bisher konnten der DAV und der GKV-Spitzenverband in Bezug auf die Leistungserbringung und Höhe der Vergütung der pharmazeutischen Dienstleistungen keine Einigung erzielen, sodass hierüber die Apotheken-Schiedsstelle entscheiden soll. Dittrich erläutert, dass die Regelung eines Abrechnungsverfahrens nach dem Schiedsverfahren eine deutlich schnellere Einführung der neuen Leistungen erlaube. Er sei zuversichtlich, dass über das Schiedsverfahren auch die offenen inhaltlichen Fragen bald geklärt wären und mit den pharmazeutischen Dienstleistungen die Versorgung der Versicherten ab dem kommenden Jahr noch weiter verbessert werden könne.

Autor:
Stand:
18.11.2021
Quelle:
  1. DAV: Abrechnung der Pharmazeutischen Dienstleistungen (17.11.2021)
  2. ABDA: Statement – Pharmazeutische Dienstleistungen: DAV will Schiedsstelle anrufen (07.09.2021)
  3. ABDA: Grundlagenpapier „Pharmazeutische Dienstleistungen“ (02.02.2021)
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