Schiedsstelle soll über pharmazeutische Dienstleistungen entscheiden

Da der DAV und GKV nicht zu einer Einigung kamen, soll nun die Apotheken-Schiedsstelle über die zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen nach VOASG entscheiden. Die ABDA hat drei zentrale Punkte in ihrem Grundlagenpapier definiert, die angegangen werden müssten.

Apotheke_Recht

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) gab bekannt, dass die Verhandlungen mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über die pharmazeutischen Dienstleistungen gescheitert sind. Eigentlich sollte eine Einigung bereits bis 30. Juni erzielt werden, so sieht es das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) vor. DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich erklärte am 7. September 2021: „Wir haben heute in einem Spitzengespräch noch einmal versucht, zu einer Einigung über die pharmazeutischen Dienstleistungen zu kommen. Leider war eine Verhandlungslösung nicht möglich. Der Deutsche Apothekerverband wird deswegen jetzt schnellstmöglich die unabhängige Schiedsstelle anrufen.“

Drei Schwerpunkte angehen

Das VOASG wurde im Herbst 2020 verabschiedet. Hiernach werden ab den Apotheken ab 2022 jährlich etwa 150 Millionen Euro für zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen bereitgestellt. Um dies zu finanzieren, bezahlen die Krankenkassen für jede verschreibungspflichtige Arzneimittelpackung einen Aufschlag von 20 Cent. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) hatte im Februar 2021 ein Grundlagenpapier verfasst. Dabei wurden die folgenden drei Ziele definiert.

  • Minimierung der Risiken der Polymedikation, z.B. durch Medikationsanalysen
  • Verbesserung der mangelnden Therapietreue, beispielsweise durch Coachings der Patienten durch strukturierte Gespräche und Unterstützung bei der Anwendung komplexer Darreichungsformen, wie Inhalatoren oder Insulinpens
  • Ausbau der Vorsorge und Früherkennung von Volkskrankheiten, wie beispielsweise Typ-2-Diabetes

Die Apotheken vor Ort können einen großen Beitrag zur Verbesserung der Versorgungssituation beitragen, wenn ihre Kompetenzen erweitert und gezielte pharmazeutische Dienstleistungen mit einer tragfähigen Vergütung möglich werden, so die ABDA. Dittrich betont, der DAV sei nach wie vor überzeugt, dass wenigstens die drei größten Problemkreise angegangen werden und einer breiten Patientenklientel zur Verfügung stehen müssten.

Schiedsstelle entscheidet

Da eine Einigung des DAV und GKV ausgeblieben ist, entscheidet nun die Schiedsstelle nach §129 Abs. 8 SGB V. Diese besteht aus je fünf Vertretern der Krankenkassen und Apotheker sowie einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern. Entscheidungen werden nach dem Mehrheitsgebot getroffen.

Autor:
Stand:
08.09.2021
Quelle:
  1. ABDA: Statement – Pharmazeutische Dienstleistungen: DAV will Schiedsstelle anrufen (07.09.2021)
  2. ABDA: Grundlagenpapier „Pharmazeutische Dienstleistungen“ (02.02.2021)
  3. Geschäftsstelle der Bundesschiedsämter und Schiedsstellen: Apotheken-Schiedsstelle (Stand: 26.05.2021)
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